Mit Beginn der 520 Stunden-Ausbildung ist der Grundlehrgang zum Rettungssaintäter gemeint.Zitat von gumbaer
520 Stunden gliedern sich wie folgt:
160 Stunden: RS-Grundlehrgang
160 Stunden: KH-Praktikum
160 Stunden: RW-Praktikum
40 Stunden: RS-Abschlusslehrgang
Die Voraussetzung des EH-Lehrgangs für die RS-Ausbildung ist mir neu und hierbei nicht zu berücksichtigen.
PS: Woher hast du dein Zitattext aus dem RettAss-Gesetz? Soweit mir bekannt ist, steht im RettAss-Gesetzt was von 1800 Stunden und der Zusatz "überwiegend in der Notfallrettung". Es werden also keine Zeiten/Stunden angerechnet, die man bei "irgendsoeinen privaten Krankentransporteur" abgeleistet hat. Wüsste nicht, dass sich das geändert hat seit meiner Examensprüfung.




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