Zitat Zitat von kafu
...@ Firefighter&Rescue

Du darfst eben nix aufzeichnen (Was im nömL gesendet wird). Wenn du eine solche Nachricht aber fingierts (Ton- und Sprachengenerator) und dann z.B. durch einen Lautsprecher jagst, ist des eindeutig nicht strafbar! Eine solche Nachricht ist ja eben nie nichtöffentlich gesprochen worden...
ja das habe ich ja versucht in meinem Beitrag klar zu machen.

1. Selber eine Alarmierung generieren
2. Diese über eine öffentliche Frequenz ( CB, Freenet, etc.) verbreiten
3. Fertig ist die Alarmierung für die Vorführung