Zitat Zitat von kafu
...Das Gesetz knüpft also daran an, ob das Wort nichtöffentlich gesprochen worden ist. Es macht dabei keinen Unterschied zwischen einer Übungsnachricht oder einer Tatsachennachricht. Es kommt alleine darauf an, ob das Wort nichtöffentlich befördert (gesprochen) wurde. Auf den Inhalt kommt es gerade nicht an. Alle Nachrichten der BOS, die auf den Freuquenzen des nömL befördert werden, sind nicht öffentlich gesprochen, also auch Übnungsnachrichten oder Probealarme...
also wenn ich das richtig sehe
ich kann solch eine Aufnahme ruhig selber erstellen ohne mich Strafbar zu machen.
Um die Aufnahme bei dieser Übung verwenden zu dürfen würde es also reichen einfach eine Frequenz zu verwenden die nicht in den Bereich der BOS fällt.
Somit ist die Aufnahme legal und die Verbreitung über eine öffentliche Frequenz ebenfalls.