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Thema: 5-Tonfolge als mp3

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von kafu
    § 201 Abs. 1 Nr. StGB stellt bereits die Aufnahme auf einen Tonträger unter Srafe !!! Vorsicht !
    Wie rechtfertigen Leitstellen dann den Mitschnitt des Kompletten Funk- und Telefonverkehrs zur Dokumentation?

    Ausserdem verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht. Es soll doch wohl eine Alarmierung inkl. 5-Tonfolge über einen FME simuliert werden und das ganze dann einem Publikum nähergebracht werden.
    Man nimmt ganz einfach die entsprechende Meldung mit einem geeigneten Programm auf den Computer auf, indem man selbst eine entwirft und aufspricht. Dann setzt man noch fünf Töne davor. Das dürfte ja auch kein Problem sein, da es diese Tonfolgen zuhauf im Internet gibt. Das wiederum spielt man über einen geeigneten Verstärkung und Lautsprecher vor.
    Zusätzlich kann man die Leitstelle FREUNDLICH fragen, ob sie zu einem gewissen Zeitpunkt eine Schleife (meinetwegen Probealarm o.ä.) runterlassen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Anliegen zu Problemen führen kann, da es sich ja um Öffentlichkeitsarbeit handelt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (16.08.2006 um 16:57 Uhr)

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