Ergebnis 1 bis 15 von 43

Thema: 5-Tonfolge als mp3

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    ist es nicht ....egal was beim tdot alarmiert wird?
    eine einfache sirene ist für die alarmierung der zuschauer voll und ganz ausreichend?

    und wenn es nicht die "original" alarmierung ist es auch egal
    zur not komm ich vorbei und mach das mit der blockflöte oder so

  2. #2
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    78
    @ Mr. Balulicht:

    Es kommt ja auch noch das Merkmal "unbefugt" hinzu.
    Die Handlung kann nicht rechtswidrig sein, wenn eine Erlaubnis zur Aufnahme vorliegt. Die Länder als Betreiber des BOS-Funknetze sind befugt, zu dokumentarischen und betriebsorganisatorischen Zwecken Aufzeichnungen anzufertigen. Dies machen dann die Leitstellen oder je nach Land auch die ELW 2. Das heißt dann: die Leistelle kann die Aufnahme straffrei anfertigen, du sie aber nicht straffrei in der Öffentlichkeit abspielen.


    @ Firefighter&Rescue

    Du darfst eben nix aufzeichnen (Was im nömL gesendet wird). Wenn du eine solche Nachricht aber fingierts (Ton- und Sprachengenerator) und dann z.B. durch einen Lautsprecher jagst, ist des eindeutig nicht strafbar! Eine solche Nachricht ist ja eben nie nichtöffentlich gesprochen worden.

    Ist wahrscheinlich schwerlich einzusehen. Aber ein Vergleich: Der Besitz, Verkauf und Erwerb von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis ist strafbar, der Konsum nicht (wobei jenseits der Dogmatik es wohl eher schwerlich möglich sein wird, Drogen zu konsumieren ohne sie vorher zu besitzen (die tatsächliche Sachherrschaft ausüben zu können)).
    Es kommt auf den Unrechtsgehalt der Handlung an. Sendest du eine mittels eines Generators erstellte Fünftonfolge über einen BOS-Kanal und löst somit Meldeempfänger aus, ist es wieder strafbar. Da du aber keine Aufzeichnung eines nicht öffentlich gesprochenen Worts gemacht hast (wenn du einen Tongenerator verwendest), ist das bloße Erstellen einer Fünftonfolge z.B. per Wave-Datei nicht strafbar und auch das Abspielen ansich nicht.
    Geändert von kafu (16.08.2006 um 18:20 Uhr)

  3. #3
    Firefighter&Rescue Gast
    Zitat Zitat von kafu
    ...@ Firefighter&Rescue

    Du darfst eben nix aufzeichnen (Was im nömL gesendet wird). Wenn du eine solche Nachricht aber fingierts (Ton- und Sprachengenerator) und dann z.B. durch einen Lautsprecher jagst, ist des eindeutig nicht strafbar! Eine solche Nachricht ist ja eben nie nichtöffentlich gesprochen worden...
    ja das habe ich ja versucht in meinem Beitrag klar zu machen.

    1. Selber eine Alarmierung generieren
    2. Diese über eine öffentliche Frequenz ( CB, Freenet, etc.) verbreiten
    3. Fertig ist die Alarmierung für die Vorführung

  4. #4
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    langsam fängt der bereich mit der Korinthenkackerei an

    wo kein Kläger da kein Richer

    Im Zweifelsfall einfach die Sirene anschmeißen und gut...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
    Registriert seit
    16.08.2006
    Beiträge
    151
    Das sehe ich auch so.

    Schau doch sonst mal auf ein paar Webseiten von anderen Wehren. Es gibt oft Beispielalarme - ändere einfach die Durchsage und gut.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •