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Thema: 5-Tonfolge als mp3

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hm..

    Na eine LS wird sich doch wohl "überreden" lassen, einen Probealarm oder
    Melder-Proberuf rauszuschicken, zufällig zum richtigen Zeitpunkt der Demonstration.

    Hier in der Region werden ja sogar einfache "Übungen" per Melder gestartet.. wenn denn mal zu den richtigen Unterlagen gegriffen wird ;)

    Gruss,
    Tim

    PS: Mir scheint so, das an jenem Wochenende ne ganze Menge Türen offen stehen .. und ich armes Kind muss arbeiten *heul*
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  2. #2
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    Vielleicht mal anders herum gedacht: Kann ja sein, dass die LST des machen würde, aber die Wehrführung das nicht machen will?!
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    Dann würde ich mir auch das mit dem Selbst erstellen sparen... weil die Wehrführung es ja nicht möchte, wie du meinst ;)

    Ausserdem ist eine "Test-Alarmierung" der Leitstelle... die dann aufgezeichnet, viel Autentischer ist, als jeder selbst gesprochene versuch... :)


    MfG Fabsi

  4. #4
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    Zitat Zitat von Shinzon
    Hm..

    Na eine LS wird sich doch wohl "überreden" lassen, einen Probealarm oder
    Melder-Proberuf rauszuschicken, zufällig zum richtigen Zeitpunkt der Demonstration.
    butterkuchen ist eine gute argumentationshilfe oder ein grillteller von tdot.
    wir sind im saarland der macht das bestimmt "so"!

    wobei eine simulation ohne melderschleife auch ganz schön ist, denn den meisten leute ist es egal ob vorher die megarealistische dursage kommt oder irgendeine sirene

  5. #5
    firefighter 112 Gast
    Mann, Mann, Mann !!! Ihr habt vielleicht Probleme!

  6. #6
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    Nur zur Info: das selber Erstellen von Sounddateien mit Fünftonfolgen ist straffrei!!

    Das Aufzeichnen von Funkverkehr des nicht öffentlich mobilen Landfunks ist hingegen strafbar!!

    Ich finde es daher besser, wenn solche Tipps von wegen Quattro und Mitschneiden des Funkverkehrs nicht gegeben würden. Diese Alternative ist gegenüber der Anderen daher auch nicht vorzugswürdig.

    Außerdem: Sch*** bauen kann man mit beiden Ergebnissen !

    Im Übrigen finde ich nichts Verwefliches daran, im Rahmen eines TdOT eine Alarmierung nachzustellen. Die wenigsten Bürger wissen überhaupt, wie das tatsächlich vor sich geht. So bekommen sie einen Einblick.

  7. #7
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    moment, die weitergaben von nicht bestimmten Inhalten ist strafbar,

    und da stellt sich die Frage ob dies bei einer eigens erstellten ansage der Fall ist...

    bei uns wurde an der letzten Hauptübung der ganze Funk über Lautsprecher weitergegeben;
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Das ist so nicht richtig:

    § 201 Abs. 1 Nr. StGB stellt bereits die Aufnahme auf einen Tonträger unter Srafe !!! Vorsicht ! Hat mit Weitergabe noch nichts zu tun. Und wo ist die Befugnis, die die Tatbestandsmäßigkeit ausschließen würde ?

    Das Gebrauchen der Tonaufnahme ist dann noch einmal für sich strafbar. Ob die Aufzeichnung dann mitbestrafte Vortat ist oder selbständiges Delikt, kann ich auf Anhieb nicht sagen, könnte ich aber prüfen. Wenn nicht, würde das Aufzeichnen auch dann noch für sich elbständig Strafe nachsichziehen! Aber generell: Aufzeichnen - eigener Straftatbestand.
    Geändert von kafu (16.08.2006 um 14:50 Uhr)

  9. #9
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    was unterscheidet das selbst, mühevoll gemischte von einer Liveaufzeichnunng

    oder wenn extra für die Übung der vor einem Mikrofon gestellte Piepser ausgelöst wird

    oder gar eine Übungsdurchsage con der Doku freigegeben wird?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Zitat Zitat von kafu
    § 201 Abs. 1 Nr. StGB stellt bereits die Aufnahme auf einen Tonträger unter Srafe !!! Vorsicht !
    Wie rechtfertigen Leitstellen dann den Mitschnitt des Kompletten Funk- und Telefonverkehrs zur Dokumentation?

    Ausserdem verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht. Es soll doch wohl eine Alarmierung inkl. 5-Tonfolge über einen FME simuliert werden und das ganze dann einem Publikum nähergebracht werden.
    Man nimmt ganz einfach die entsprechende Meldung mit einem geeigneten Programm auf den Computer auf, indem man selbst eine entwirft und aufspricht. Dann setzt man noch fünf Töne davor. Das dürfte ja auch kein Problem sein, da es diese Tonfolgen zuhauf im Internet gibt. Das wiederum spielt man über einen geeigneten Verstärkung und Lautsprecher vor.
    Zusätzlich kann man die Leitstelle FREUNDLICH fragen, ob sie zu einem gewissen Zeitpunkt eine Schleife (meinetwegen Probealarm o.ä.) runterlassen können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Anliegen zu Problemen führen kann, da es sich ja um Öffentlichkeitsarbeit handelt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (16.08.2006 um 16:57 Uhr)

  11. #11
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    Ich versteh das ganze Trara hier nicht.

    Das wonach hier gefragt wird haben viele Feuerwehren zu Demonstrationszwecken auf ihrer Homepage zum Anklicken und Anhören.

    Hier eine einfache Möglichkeit, wie man zwar keine MP3 aber immerhin eine .wav-Datei erstellen kann:

    Bei Web.de (eventuell auch andere Anbieter) kostenlos eine E-mailadresse holen. Da ist automatisch eine Fax-Nummer mit 01212 Vorwahl dabei. Sendet man ein Fax, so bekommt man es als PDF per Email. Man kann aber auch drauf sprechen - dann kommt die Nachricht als .wav-Datei per Email.
    Der Anruf auf 01212 kosten 0,12 Euro je Minute aus dem Festnetz der dt. Telekom.

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