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Thema: 5-Tonfolge als mp3

Baum-Darstellung

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  1. #24
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    @ Mr. Balulicht:

    Es kommt ja auch noch das Merkmal "unbefugt" hinzu.
    Die Handlung kann nicht rechtswidrig sein, wenn eine Erlaubnis zur Aufnahme vorliegt. Die Länder als Betreiber des BOS-Funknetze sind befugt, zu dokumentarischen und betriebsorganisatorischen Zwecken Aufzeichnungen anzufertigen. Dies machen dann die Leitstellen oder je nach Land auch die ELW 2. Das heißt dann: die Leistelle kann die Aufnahme straffrei anfertigen, du sie aber nicht straffrei in der Öffentlichkeit abspielen.


    @ Firefighter&Rescue

    Du darfst eben nix aufzeichnen (Was im nömL gesendet wird). Wenn du eine solche Nachricht aber fingierts (Ton- und Sprachengenerator) und dann z.B. durch einen Lautsprecher jagst, ist des eindeutig nicht strafbar! Eine solche Nachricht ist ja eben nie nichtöffentlich gesprochen worden.

    Ist wahrscheinlich schwerlich einzusehen. Aber ein Vergleich: Der Besitz, Verkauf und Erwerb von Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis ist strafbar, der Konsum nicht (wobei jenseits der Dogmatik es wohl eher schwerlich möglich sein wird, Drogen zu konsumieren ohne sie vorher zu besitzen (die tatsächliche Sachherrschaft ausüben zu können)).
    Es kommt auf den Unrechtsgehalt der Handlung an. Sendest du eine mittels eines Generators erstellte Fünftonfolge über einen BOS-Kanal und löst somit Meldeempfänger aus, ist es wieder strafbar. Da du aber keine Aufzeichnung eines nicht öffentlich gesprochenen Worts gemacht hast (wenn du einen Tongenerator verwendest), ist das bloße Erstellen einer Fünftonfolge z.B. per Wave-Datei nicht strafbar und auch das Abspielen ansich nicht.
    Geändert von kafu (16.08.2006 um 19:20 Uhr)

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