Wurde denn im Nachhinein da was gemacht, beispielsweise mal höflich bei der Polizei nachgefragt, ob diese Wartezeit normal wäre?
Wurde denn im Nachhinein da was gemacht, beispielsweise mal höflich bei der Polizei nachgefragt, ob diese Wartezeit normal wäre?
Ist es denn nicht "Pflicht" eines jeden Verkehrsteilnehmers, eine Unfallstelle abzusichern ?
@überhose,
es gibt Polizeiautobahnstationen die zu Zuständigkeiten von weit über 100 km haben. Wenn eine Streife, und manchmal ist wirklich nur eine unterwegs, von dem einen zum anderen Ende fahren muss, dann kann es schonmal so lange dauern.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Die Schilderung von greyman lässt mich vermuten, dass dieser Vorfall nicht auf der Autobahn passiert ist. Aber mancherorts sieht die Polizeidichte auf Land auch nicht besser aus, da hast du Recht. Trotzdem sollte man nach solchen Dingen ein bißchen auf die Pauke hauen.
Laut § 34 StVO ist es erstmal die Pflicht der an dem Unfall beteiligten. "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."Zitat von Ebi
Also eine Absicherungspflicht eines jeden ließe sich nur aus § 1 Absatz 2 herleiten: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
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