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Thema: Warten auf Autobahnmeisterei?

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  1. #1
    Registriert seit
    18.04.2005
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    154
    In Thüringen gibt es meines Wissen einen "Vertrag" zwischen Land und THW, das THW wird z.B. bei Staus durch langanhaltende Unfälle an der Einsatzstelle die Absicherung und die Vorwarnung übernehmen.

    An der Tunnelkette des Rennsteiges habe ich das THW schon mehrfach im Einsatz gesehen. Auf der A 71 und den über 12 km langen Autobahntunneln haben wir eine Autobahnmeisterei vor Ort. Die Tunnel werden rund um die Uhr durch eine eigene Leitstelle überwacht, die Autobahnmeisterei hat sehr viel Sicherungsmaterial

    Für die Tunnel wurde eine eigene Feuerwehr eingerichtet, die nur für die Tunnel und die Autobahn in diesem Abschnitt zuständig ist. An den Fahrzeugen sind überall Heckwarnanlagen dran.

    Die Feuerwehr ist dierekt an einem Tunnelportal untergebracht und somit unverzüglich einsatzbereit (hauptamtliche Kräfte), also vor POL, RD und Autobahnmeisterei vor Ort.

    Kommt es zu einem Zwischenfall vor, in und zwischen den Tunnelröhren werden die Autobahnabschnitt durch Schranken verschlossen.
    --------------------------------------------------------
    Tobias

    ...und möge die Kraft mit Euch sein *g*

  2. #2
    greyman Gast
    Hallo, danke erstmal für Eure Erfahrungen.

    Grund meiner Frage war ein VU bei dem wir auf einer Leerfahrt (Rückfahrt von Ferntransport) zufällig als erste angekommen sind. Meldung über Funk an die Rettungsleitstelle ergab, das der VU noch nicht bekannt sei, und wir doch bitte die Erstversorgung übernehmen möchten.
    Die Unfallstelle lag sehr unglücklich (hinter einer Kuppe, wären wir nicht ganz rechts gefahren währen wir auch schnell dran vorbei gewesen).
    PKW war in Leitplanke gefahren (ohne Fremdbeteiligung) und stand halb quer auf dem Standstreifen)
    Nach einer ersten Erkundung haben wir dann einen Notarzt nachbestellt (Verdacht HI) und mussten dann halt warten. Da wir unseren RTW hinter das Fahrzeug gestellt hatten, haben wir den Pat lieber in seinem PKW sitzen lassen und dort betreut / behandelt.
    Nach ca. 15 Minuten kam dann der "zuständige" RTW und hat sich vor den PKW gestellt so das wir dann umlagern konnten.
    Nochmal 5 Minuten später kam ein NEF, das hat sich vor den RTW gestellt.
    Der Notarzt war kurz mit im RTW und dann sind beide los und wir standen etwas hilflos da.
    Den PKW so stehen lassen? Offen?
    Und wie wegkommen, wir standen dicht hinter dem PKW, nach hinten kaum Sicht. Rückwärtsfahren um Schwung zu holen und dann nach links? Oder lieber warten, ob irgendwann das Fahrzeug abgeholt wird?
    Wir haben dann über Funk gefragt, wann mit der Pol. zu rechnen sei: "Das könne noch dauern".
    Da wir es nicht wirklich eilig hatten, haben wir dann unser Warndreieck vor der Kuppe aufgestellt und gewartet.
    Nach 15 Min. (Also gut 40 Min nach unserer Meldung) kam ein Pol Fahrzeug mit einem Mann drin. Der hat sich dann ein Stück hinter uns gestellt, also oben auf die Kuppe.
    Nach nochmal ca. 10 Min kam dann ein Abschleppwagen und hat den PKW mitgenommen. Dann konnten wir auch los.
    Unser Warndreieck steht da warscheinlich heute noch.

    Was hättet Ihr getan?

    Alex

  3. #3
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    Wurde denn im Nachhinein da was gemacht, beispielsweise mal höflich bei der Polizei nachgefragt, ob diese Wartezeit normal wäre?

  4. #4
    Registriert seit
    10.02.2003
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    3.318
    Ist es denn nicht "Pflicht" eines jeden Verkehrsteilnehmers, eine Unfallstelle abzusichern ?
    @überhose,
    es gibt Polizeiautobahnstationen die zu Zuständigkeiten von weit über 100 km haben. Wenn eine Streife, und manchmal ist wirklich nur eine unterwegs, von dem einen zum anderen Ende fahren muss, dann kann es schonmal so lange dauern.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Die Schilderung von greyman lässt mich vermuten, dass dieser Vorfall nicht auf der Autobahn passiert ist. Aber mancherorts sieht die Polizeidichte auf Land auch nicht besser aus, da hast du Recht. Trotzdem sollte man nach solchen Dingen ein bißchen auf die Pauke hauen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Ebi
    Ist es denn nicht "Pflicht" eines jeden Verkehrsteilnehmers, eine Unfallstelle abzusichern?
    Laut § 34 StVO ist es erstmal die Pflicht der an dem Unfall beteiligten. "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."
    Also eine Absicherungspflicht eines jeden ließe sich nur aus § 1 Absatz 2 herleiten: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

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