Laut § 34 StVO ist es erstmal die Pflicht der an dem Unfall beteiligten. "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann."Zitat von Ebi
Also eine Absicherungspflicht eines jeden ließe sich nur aus § 1 Absatz 2 herleiten: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."