@Überhose:
Es reicht, wenn in gewissen zeitlichen Abständen eine Druchsage gemacht wird:
"Auf diesem Kanal findet eine Übung statt"
Wenn mich nicht alles täuscht steht das sogar in der DV 810...
mfge.
@Überhose:
Es reicht, wenn in gewissen zeitlichen Abständen eine Druchsage gemacht wird:
"Auf diesem Kanal findet eine Übung statt"
Wenn mich nicht alles täuscht steht das sogar in der DV 810...
mfge.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Übungen sind immer zu kennzeichnen, das ist klar.
Ich habe hannibal so verstanden, dass er die (Übungs-) Notrufmeldung noch mal extra als Übungsnachricht deklarieren will. Und das halte ich für unsinnig.
Grundsätzlich geb ich dir recht (Notruf NICHT Missbrauch etc)
Hintergrund war nur das ich als (ÜB) EL vor der Tür stand und erstmal die Farbe verloren habe ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
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