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Thema: "MAYDAY" als Notruf

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  1. #1
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    Mayday Missbrauch

    Moin,
    mal aus gegebenem Anlass:
    Funkübung auf 2m.
    Aus Gag ruft ein Teilnehmer "Mayday Mayday" und dass mehrmals...
    Danach großes Lachen am Funk.

    Ein eindeutiger Fall von: Missbrauch von Notrufen..
    Ist übrigends eine Straftat nach § 145 StGB und wird mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft.

    Nur mal so zur Info.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Wie ist denn dann der Fall zu betrachten, wenn während einer Übung das AGT-Notfalltraining ordentlich, d.h. ernsthaft, durchgeführt wird. Dann wird auch "Mayday" verwendet, ohne dass ein wirklicher Notfall vorliegt.
    Missbrauch von Notrufen?

  3. #3
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    hatte das in der vorletzen Übung auch so

    stand als Einsatzleiter (Üb) im ersten Moment auch doof da

    einzigste Möglichkeit wäre das übliche "Übungsnachricht" oder ähnliches zu verwenden
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
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    Wie sinnvoll ist das denn: Ich übe eine wirklich wichtige und sinnvolle Sache wie AGT-Notfalltraining, und mache das richtige Lernen der Notfallnachricht wieder unnötig kompliziert und realitätsfremd, indem ich dauernd was von "Übung" und "Übungsnachricht" fassele.

    Mal im Ernst: Wir reden hier von einer Funknachricht, die in einem sehr begrenzten Umfeld zu hören ist (da auf Einsatzstellenfunk => 2m). Diese Nachricht ist für einen kleinen, bestimmten Personenkreis interessant (PA-Überwachung, GF, EL). Da jetzt von "Notrufmissbrauch" und ähnlichem zu sprechen ist ja wohl mehr als übertrieben.
    Oder wird auch auch der 2m inzwischen von so vielen Mitmenschen mitgehört, die dann den Sinn der Mayday-Nachricht nach FwDV 7 nicht kennen/verstehen und dann aufgrund dieser Nachricht den Weltuntergang befürchten? Wohl kaum.


    Wenn jemand auf irgendeiner Funkübung sinnloses und zusammenhangloses Zeug (z.B. Mayday und Lachen) über die Kanäle (egal ob 2m oder 4m oder ab 2020 im Digitalfunk:-) ) schickt, sollte der natürlich mal ernsthaft nach seinem Geisteszustand gefragt werden.

  5. #5
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    @Überhose:
    Es reicht, wenn in gewissen zeitlichen Abständen eine Druchsage gemacht wird:
    "Auf diesem Kanal findet eine Übung statt"
    Wenn mich nicht alles täuscht steht das sogar in der DV 810...
    mfge.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
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    Übungen sind immer zu kennzeichnen, das ist klar.
    Ich habe hannibal so verstanden, dass er die (Übungs-) Notrufmeldung noch mal extra als Übungsnachricht deklarieren will. Und das halte ich für unsinnig.

  7. #7
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    Grundsätzlich geb ich dir recht (Notruf NICHT Missbrauch etc)

    Hintergrund war nur das ich als (ÜB) EL vor der Tür stand und erstmal die Farbe verloren habe ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
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    Hallo,

    Zitat Zitat von hannibal
    einzigste Möglichkeit wäre das übliche "Übungsnachricht" oder ähnliches zu verwenden
    warum üblich? Eigentlich ist es eher unüblich, denn die sinnvolle Verfahrensweise ist die von Ebi genannte, desweiteren werden dann tatsächliche Ereignisse, Durchsagen, Notrufe mit dem Zusatz "Tatsache" versehen.

    Gruß
    Sebastian

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