Zitat Zitat von Fabpicard
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meine folgende Ausdrucksweise ist zu entschuldigen, aber es nervt allmälich, dass einige nicht einen Paragraphen in der StVO nachlesen können
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Ungeachtet irgendwelcher Hirngespinstiger Vorstellungen von einigen Leuten hier, der Fahrer dürfe ALLEIN entscheiden. Was völliger Blödsinn ist.

Zur Vorraussetzung einer SoRe-Anfahrt gehört ab Start einzig und allein die Anweisung der Leitstelle "Höchste Eile Ist Geboten!" (anderorts auch Notfalleinsatz o.ä. bezeichnet)

Sollte also ein Fahrer, irgend eines SoRe-Fahrzeuges auf die Idee kommen, ich fahre heute mal "Blau" kann die als Mißbrauch von Sonderrechten ausgelegt werden und gibt im minderschwersten Fall minimum einen Punkt in Flensburg. Ungeachtet jeglicher sonstiger Vergehen wie Nötigung, gefährdung der öffentlichen Sicherheit usw.
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MfG Fabsi
Ich bleibe nach wie vor dabei, der Fahrer allein entscheidet wie er zum Einsatzort fährt.

Grundlage dieser Entscheidung ist natürlich das von der Leitstelle mitgeteilte Meldebild, und wenn es Notfall heißt und er fährt an, als geht er zum Kaffetrinken bei Oma oder es heißt eben nur Krankentransport und er fährt als steht ein Hochhaus in Flammen braucht er bei beiden Fällen sehr gute Argumente (die er vermutlich in beiden Fällen nicht hat, da das Meldebild jeweils das Gegenteil ausgedrückt hat) warum er entsprechend gefahren ist.

Darauf habe aber ich auch in meinem vorstehenden Beitrag hingewiesen.


Ich kenne die Entsprechenden Paragraphen und da steht definitiv nix von wegen es obligt der Entscheidung der Leitstelle ob Sonderrechte angewandt werden dürfen.

Zitat Zitat von Fabpicard
Sollte jetzt beispielsweise die "Leitstelle" des Werkes noch mehr Einsatzkräfte benötigen, kann sie dies ja wie bekannt über die Zuständige (z.B.) Kreisleitstelle anfordern und die "Telefonische-Alarmierung" ihrer Führungskräfte veranlassen. Woraufhin die "Richtige-"Leistelle dann die SoRe auch im Bereich der StVO zulassen kann.
Dazu bräuchte die Leitstelle den Rang einer zur Ausstellung von Genehmigungen Berechtigten Behörde. Und das ist sie definitiv nicht.

Wenn ein Feuerwehrmann einer WF Sonderwarneinrichtungen auf dem privat PKW hat, hat er die i.d.R. nicht nur um zwischen Tor 1 und Tor 2 mit viel Licht und Lärm im Werk auf und ab zu fahren, sondern die Genehmigung dafür schließt i.d.R. die Genehmigung für die von Etienne genannten Fall mit ein. Natürlich ist auch er an §35 StVO gebunden, dass heißt nur Einsetzen wenn höchste Eile geboten ist etc.