mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Moin moin,
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Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Also,
der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.
Klar musst du ihm Vorfahrt gewähren, du kannst gar nicht anders, da die übrigen Straßen durch Pol. gesperrt sind.
Und da kommst du nicht durch, es sei denn du riskierst etwas :-)
mfg
e.
Geändert von Ebi (11.09.2006 um 14:40 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.
Schon klar, aber wie ist das rechtlich gerechtfertigt? Unter den § 35 StVO kann´s nicht fallen, unter den § 34 StGB auch nicht (es besteht ja keine konkrete Gefahr).
.. das macht man aus polizeitaktischen Gründen... im übrigen ist es in Berlin zum Beispiel so, das Staatsgäste in Verband fahren mit gelber und grüner Fahne am Anfang/Ende und die Straßen zusätzlich abgesperrt werden durch die Kradstaffel... weiterhin werden die LZA´s an der Route dann entsprechend abgeschalten (durch die Reglerzentrale)
Standort vom KFZ Spitze kommt per GPS an das Lagezentrum, außerdem gibt es in unregelmäßigen Abständen Spitze/Schlussmeldungen auf einem Sonderkanal
Das ein NAW mitfährt, das hat den Grund, das man im Falle eines Unglückes entsprechend handeln kann und das ist in den AVOs zum jeweiligem Polizeigesetz geregelt
Im übrigen fahren nicht bei allen Staatsbesuchen NAW´s mit - kommt auf die Gefährdungsklasse an und die kommt höchst von ganz oben nämlich vom BKA
Und das Blaulicht hat der nur an, weil er sich im geschloßenem Verband befindet - ganz einfach
Und das Wegerecht ergibt sich daraus, das aus Sicherheitsgründen der Verband mit der Schutzperson an keiner LZA stehen bleibt
Aber mal so was anderes ähm hat man aufn Sonntag nix besseres zu tun, als sich Gedanken darum zu machen, warum der NAW das Blaulicht an hat ?? ist das net egal ?? Oder hat das einen etwa beim Mittagschlaf gestört =)) Mensch Mensch
ich persönlich denke eigentlich auch am Wochenende mit und stelle mir halt immer wieder neue Fragen. Nur so lernt man was. Leute, die am Sonntag ihr Gehrin ausschalten, sollte man am besten - na ja, ich weiß auch nicht...
Deiner Meinung nach hat also derjenige Wegerecht, der einfach nicht anhält. Das muss ich unbedingt auch einmal ausprobieren.
Zu guter letzt bin ich schonmal von einemähnlichen Konvoi (waren eigentlich nur zwei Fahrzeuge) mit Blaulicht (ohne Ton) von der Strasse gedrängt worden. Ich fand´s ehrlich nicht lustig...
falsch aber es hat ja entsprechende AVOs zum Polizeirecht und wenn Dir was nicht gefällt, dann kannst ja gerne bei der Polizei Deines Vertrauens in Deiner Stadt/Dorf Anzeige erstatten...
Die erklären Dir dann alles noch mal ganz ausführlich...
im übrigen fahren PolKFZ teilweise aus taktischen Gründen ohne Horn zum Einsatz ... willst de die dann auch anzeigen oder Dich beschweren, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren
Taktische Gründe können sein Einbruch TO oder KV/TO etc. etc.
und Du kannst Dich gerne mal versuchen, da rein zu drängeln mal schauen, ob Du uns erhalten bleibst *grins*
Geändert von Bendix 4123 (11.09.2006 um 18:01 Uhr)
im übrigen fahren PolKFZ teilweise aus taktischen Gründen ohne Horn zum Einsatz ... willst de die dann auch anzeigen oder Dich beschweren, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren
Das machen ja auch zum Teil Einsatzfahrzeuge der HiOrgs (drohender Suizid a.ä.) Aber ohne Horn hat man nun halt mal keine Wegerechte.
Ausserdem will ich mich ja nicht reindrängeln, sondern einfach nur nach dem "Wieso, weshalb, warum" fragen - gemäß dem Sesamstrassenmotto: Wer nicht fragt, bleibt dumm!
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Imo NEIN! Ohne das ich die Bilder im Fernsehen gesehen habe, bin ich der Meinung, dass dies eine Art "geschlossener Verband" darstellen sollte. Allerdings sollte dann das Führungs- und Schlussfahrzeug mit Fähnchen gekennzeichnet sein...! Verband mit Blaulicht = kein Wegerecht!
mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich denke das dieses Thema unter "Fachleuten" hier nicht diskutiert werden muss, zum einen wirst Du solch einem Verband keine frei Fahrt gewähren müssen, da Du ohnehin weitab davon fern gehalten wirst.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Mach Dir darüber keinen Kopf. Die Frage wird sich nicht stellen. Ohne Akkreditierungsausweis - selbst als Uniformträger - kommst Du gar nicht in die Verlegenheit Dich in die Fahrtroute zu stellen. Und selbst wenn: Die freundlichen Herren in schwarz rund um's Papamobil hätten nicht lange mit Dir eine basisdemokratische Grundsatzdiskussion angefangen bevor sie Dich umgehend entfernt hätten ...