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Thema: Papst besuch in Regensburg

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Dodo15
    schön der papst interessiert mich net
    ??? Qualfizierter Kommentar zum Thema! 15 für 15 Jahre alt mein ich? ******[Watschmodus AUS]

    Aktuell müsste doch K 491 wieder gehen?
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  2. #2
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    K 491 geht wieder, wir hatten Anfang August eine Übung, auf der wir 491 benutzt haben.

    Gruß SEG

  3. #3
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    Papstbesuch lustig :-)
    Beinahe hätte es keine Hostien gegeben
    Bei der großen Messe am Sonntagmorgen, an der 250.000 Menschen teilnahmen, hätte es beinahe eine Riesen-Panne gegeben. Das Zahlenschloss an dem Container, in dem die 150.000 Hostien lagerten, ließ sich am Morgen nicht öffnen. Kurz vor Beginn der Messe habe der zuständige Diakon verzweifelt angerufen und Alarm geschlagen, berichtete der für die Organisation verantwortliche Pfarrer Siegfried Kneissl.

    Die eilig alarmierte Feuerwehr sei jedoch vergeblich mit dem Bolzenschneider angerückt - als sie das Gerät ansetzte, sprang das Schloss von selbst auf. "Vielleicht hat göttliche Fügung die Zahlenkombination geöffnet", scherzte Kneissl nach Angaben des Erzbischöflichen Ordinariats.
    dpa.

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Moin moin,

    als ich gestern durchs Fernsehn gezappt habe, bin ich beim Einzug des Papstes in München hängen geblieben.
    Dabei fiel mir folgende Szene auf:
    Mehrere zivile Fahrzeuge mit aufsetzbarem Blaulicht, eskortiert von einigen Polizeifahrzeugen fahren über eine Kreuzung. Dabei werden sie von einem RTW (ebenfalls mit eingeschaltetem Blaulicht) begleitet.

    Meine Frage: Wie wird dies gerechtfertigt?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Mehrere zivile Fahrzeuge mit aufsetzbarem Blaulicht, eskortiert von einigen Polizeifahrzeugen fahren über eine Kreuzung. Dabei werden sie von einem RTW (ebenfalls mit eingeschaltetem Blaulicht) begleitet.

    Meine Frage: Wie wird dies gerechtfertigt?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.
    Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Ebi
    Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.
    Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
    mfg
    e.
    Hallo!

    Da passt der Nickname und die Fragestellung nicht zusammen!
    I believe on Digitalfunk

  7. #7
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    10.02.2003
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo!

    Da passt der Nickname und die Fragestellung nicht zusammen!
    ?? Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz ??
    Hilfst du mir mal auf die Sprünge ?
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

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