Hi,
ich denke er meint nicht Dich Ebi, sondern Mr.Blaulicht.
Hi,
ich denke er meint nicht Dich Ebi, sondern Mr.Blaulicht.
Gruss Flo
Moin moin,
mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Also,Zitat von Mr. Blaulicht
der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.
Klar musst du ihm Vorfahrt gewähren, du kannst gar nicht anders, da die übrigen Straßen durch Pol. gesperrt sind.
Und da kommst du nicht durch, es sei denn du riskierst etwas :-)
mfg
e.
Geändert von Ebi (11.09.2006 um 13:40 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Imo NEIN! Ohne das ich die Bilder im Fernsehen gesehen habe, bin ich der Meinung, dass dies eine Art "geschlossener Verband" darstellen sollte. Allerdings sollte dann das Führungs- und Schlussfahrzeug mit Fähnchen gekennzeichnet sein...! Verband mit Blaulicht = kein Wegerecht!Zitat von Mr. Blaulicht
@Florian 43/1,
es bleibt ihm in diesem Fall nichts anderes übrig.
Es sind ähnliche Straßensperrungen wie damals beim Bush Besuch in Mainz.
Siehe hier:
http://www.regensburg.de/papstbesuch...tobahnen.shtml
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
na " Mr.Blaulicht", und dann siese Frage nach der Rechtfertigung...
I believe on Digitalfunk
Ich denke das dieses Thema unter "Fachleuten" hier nicht diskutiert werden muss, zum einen wirst Du solch einem Verband keine frei Fahrt gewähren müssen, da Du ohnehin weitab davon fern gehalten wirst.Zitat von Mr. Blaulicht
I believe on Digitalfunk
Mach Dir darüber keinen Kopf. Die Frage wird sich nicht stellen. Ohne Akkreditierungsausweis - selbst als Uniformträger - kommst Du gar nicht in die Verlegenheit Dich in die Fahrtroute zu stellen. Und selbst wenn: Die freundlichen Herren in schwarz rund um's Papamobil hätten nicht lange mit Dir eine basisdemokratische Grundsatzdiskussion angefangen bevor sie Dich umgehend entfernt hätten ...Zitat von Mr. Blaulicht
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
Schon klar, aber wie ist das rechtlich gerechtfertigt? Unter den § 35 StVO kann´s nicht fallen, unter den § 34 StGB auch nicht (es besteht ja keine konkrete Gefahr).Zitat von Ebi
Gruß, Mr. Blaulicht
.. das macht man aus polizeitaktischen Gründen... im übrigen ist es in Berlin zum Beispiel so, das Staatsgäste in Verband fahren mit gelber und grüner Fahne am Anfang/Ende und die Straßen zusätzlich abgesperrt werden durch die Kradstaffel... weiterhin werden die LZA´s an der Route dann entsprechend abgeschalten (durch die Reglerzentrale)
Standort vom KFZ Spitze kommt per GPS an das Lagezentrum, außerdem gibt es in unregelmäßigen Abständen Spitze/Schlussmeldungen auf einem Sonderkanal
Das ein NAW mitfährt, das hat den Grund, das man im Falle eines Unglückes entsprechend handeln kann und das ist in den AVOs zum jeweiligem Polizeigesetz geregelt
Im übrigen fahren nicht bei allen Staatsbesuchen NAW´s mit - kommt auf die Gefährdungsklasse an und die kommt höchst von ganz oben nämlich vom BKA
Und das Blaulicht hat der nur an, weil er sich im geschloßenem Verband befindet - ganz einfach
Und das Wegerecht ergibt sich daraus, das aus Sicherheitsgründen der Verband mit der Schutzperson an keiner LZA stehen bleibt
Aber mal so was anderes ähm hat man aufn Sonntag nix besseres zu tun, als sich Gedanken darum zu machen, warum der NAW das Blaulicht an hat ?? ist das net egal ?? Oder hat das einen etwa beim Mittagschlaf gestört =)) Mensch Mensch
Moin moin,
ich persönlich denke eigentlich auch am Wochenende mit und stelle mir halt immer wieder neue Fragen. Nur so lernt man was. Leute, die am Sonntag ihr Gehrin ausschalten, sollte man am besten - na ja, ich weiß auch nicht...
Deiner Meinung nach hat also derjenige Wegerecht, der einfach nicht anhält. Das muss ich unbedingt auch einmal ausprobieren.
Zu guter letzt bin ich schonmal von einemähnlichen Konvoi (waren eigentlich nur zwei Fahrzeuge) mit Blaulicht (ohne Ton) von der Strasse gedrängt worden. Ich fand´s ehrlich nicht lustig...
Gruß, Mr. Blaulicht
falsch aber es hat ja entsprechende AVOs zum Polizeirecht und wenn Dir was nicht gefällt, dann kannst ja gerne bei der Polizei Deines Vertrauens in Deiner Stadt/Dorf Anzeige erstatten...
Die erklären Dir dann alles noch mal ganz ausführlich...
im übrigen fahren PolKFZ teilweise aus taktischen Gründen ohne Horn zum Einsatz ... willst de die dann auch anzeigen oder Dich beschweren, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren
Taktische Gründe können sein Einbruch TO oder KV/TO etc. etc.
und Du kannst Dich gerne mal versuchen, da rein zu drängeln mal schauen, ob Du uns erhalten bleibst *grins*
Geändert von Bendix 4123 (11.09.2006 um 17:01 Uhr)
Das machen ja auch zum Teil Einsatzfahrzeuge der HiOrgs (drohender Suizid a.ä.) Aber ohne Horn hat man nun halt mal keine Wegerechte.Zitat von Bendix 4123
Ausserdem will ich mich ja nicht reindrängeln, sondern einfach nur nach dem "Wieso, weshalb, warum" fragen - gemäß dem Sesamstrassenmotto: Wer nicht fragt, bleibt dumm!
Gruß, Mr. Blaulicht
ja ok das wieso, weshalb, warum ist ja geklärt denke ich - Verband mit mehr als 3 KFZ -> deshalb Blaulicht auch für den NAW
aber mal ehrlich - gibt es nicht wichtigere Sachen auf der Welt ?
das ist doch ganz einfach:
als die ganzen Vorschriften verfasst worden sind, da war die Bedrohungslage nicht mal Ansatzweise so hoch wie seit dem 11.09.01 und somit hatte man bestimmte Vorgehensweissen für derartige Besuche und Gäste gar nicht in die Stvo und andere Vorschriften mit eingebunden. Und seit quasi das 21 Jahrhundert begonnen hat, ja seit dem ist es eben alles anders - auch derartige Sachen sind seit dem anders geregelt und so was passiert in der Regel auf Verfügung des BMI bzw. der zuständigen Länderbehörden.
Die westliche Welt befindet sich nun mal im Krieg mit dem kriminellen Elementen von Al Kaida und co. und da muss natürlich ein Höchsmaß an Schutz sichergestellt werden. Und so wie die Fahrten im Moment geregelt sind , ist sie nun mal gegeben.
Und das wir nicht das Schlafzimmer der Bomber sind, das hat sich ja vor kurzem gezeigt - Immerhin sind in 2 Zügen der Bahn 2 Bomben hochgegangen und das alles wegen irgendwelcher Bilder in Zeitungen. Zum Glück hatten die Dinger aber nen Baufehler...
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