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Thema: Papst besuch in Regensburg

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin moin,

    als ich gestern durchs Fernsehn gezappt habe, bin ich beim Einzug des Papstes in München hängen geblieben.
    Dabei fiel mir folgende Szene auf:
    Mehrere zivile Fahrzeuge mit aufsetzbarem Blaulicht, eskortiert von einigen Polizeifahrzeugen fahren über eine Kreuzung. Dabei werden sie von einem RTW (ebenfalls mit eingeschaltetem Blaulicht) begleitet.

    Meine Frage: Wie wird dies gerechtfertigt?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Mehrere zivile Fahrzeuge mit aufsetzbarem Blaulicht, eskortiert von einigen Polizeifahrzeugen fahren über eine Kreuzung. Dabei werden sie von einem RTW (ebenfalls mit eingeschaltetem Blaulicht) begleitet.

    Meine Frage: Wie wird dies gerechtfertigt?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.
    Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Zitat Zitat von Ebi
    Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.
    Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
    mfg
    e.
    Hallo!

    Da passt der Nickname und die Fragestellung nicht zusammen!
    I believe on Digitalfunk

  4. #4
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    Zitat Zitat von Andreas 53/01
    Hallo!

    Da passt der Nickname und die Fragestellung nicht zusammen!
    ?? Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz ??
    Hilfst du mir mal auf die Sprünge ?
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
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    Hi,

    ich denke er meint nicht Dich Ebi, sondern Mr.Blaulicht.
    Gruss Flo

  6. #6
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    Moin moin,

    mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
    Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
    Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,
    ....
    Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
    Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Also,
    der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
    So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.

    Klar musst du ihm Vorfahrt gewähren, du kannst gar nicht anders, da die übrigen Straßen durch Pol. gesperrt sind.
    Und da kommst du nicht durch, es sei denn du riskierst etwas :-)
    mfg
    e.
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    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Imo NEIN! Ohne das ich die Bilder im Fernsehen gesehen habe, bin ich der Meinung, dass dies eine Art "geschlossener Verband" darstellen sollte. Allerdings sollte dann das Führungs- und Schlussfahrzeug mit Fähnchen gekennzeichnet sein...! Verband mit Blaulicht = kein Wegerecht!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
    Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
    Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich denke das dieses Thema unter "Fachleuten" hier nicht diskutiert werden muss, zum einen wirst Du solch einem Verband keine frei Fahrt gewähren müssen, da Du ohnehin weitab davon fern gehalten wirst.
    I believe on Digitalfunk

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Mach Dir darüber keinen Kopf. Die Frage wird sich nicht stellen. Ohne Akkreditierungsausweis - selbst als Uniformträger - kommst Du gar nicht in die Verlegenheit Dich in die Fahrtroute zu stellen. Und selbst wenn: Die freundlichen Herren in schwarz rund um's Papamobil hätten nicht lange mit Dir eine basisdemokratische Grundsatzdiskussion angefangen bevor sie Dich umgehend entfernt hätten ...
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  11. #11
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    na " Mr.Blaulicht", und dann siese Frage nach der Rechtfertigung...
    I believe on Digitalfunk

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