
Zitat von
Mr. Blaulicht
Mehrere zivile Fahrzeuge mit aufsetzbarem Blaulicht, eskortiert von einigen Polizeifahrzeugen fahren über eine Kreuzung. Dabei werden sie von einem RTW (ebenfalls mit eingeschaltetem Blaulicht) begleitet.
Meine Frage: Wie wird dies gerechtfertigt?
Gruß, Mr. Blaulicht
Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge