Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.Zitat von Mr. Blaulicht
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
mfg
e.
Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.Zitat von Mr. Blaulicht
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
mfg
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**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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