Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.Zitat von Mr. Blaulicht
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
mfg
e.
Ganz einfach: Personenschutz eines ausländischen Staatsoberhauptes.Zitat von Mr. Blaulicht
Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die es nach §35 STVO erlaubt.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Hallo!Zitat von Ebi
Da passt der Nickname und die Fragestellung nicht zusammen!
I believe on Digitalfunk
?? Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz ??Zitat von Andreas 53/01
Hilfst du mir mal auf die Sprünge ?
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Hi,
ich denke er meint nicht Dich Ebi, sondern Mr.Blaulicht.
Gruss Flo
Moin moin,
mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Also,Zitat von Mr. Blaulicht
der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.
Klar musst du ihm Vorfahrt gewähren, du kannst gar nicht anders, da die übrigen Straßen durch Pol. gesperrt sind.
Und da kommst du nicht durch, es sei denn du riskierst etwas :-)
mfg
e.
Geändert von Ebi (11.09.2006 um 13:40 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Schon klar, aber wie ist das rechtlich gerechtfertigt? Unter den § 35 StVO kann´s nicht fallen, unter den § 34 StGB auch nicht (es besteht ja keine konkrete Gefahr).Zitat von Ebi
Gruß, Mr. Blaulicht
Imo NEIN! Ohne das ich die Bilder im Fernsehen gesehen habe, bin ich der Meinung, dass dies eine Art "geschlossener Verband" darstellen sollte. Allerdings sollte dann das Führungs- und Schlussfahrzeug mit Fähnchen gekennzeichnet sein...! Verband mit Blaulicht = kein Wegerecht!Zitat von Mr. Blaulicht
@Florian 43/1,
es bleibt ihm in diesem Fall nichts anderes übrig.
Es sind ähnliche Straßensperrungen wie damals beim Bush Besuch in Mainz.
Siehe hier:
http://www.regensburg.de/papstbesuch...tobahnen.shtml
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Ich denke das dieses Thema unter "Fachleuten" hier nicht diskutiert werden muss, zum einen wirst Du solch einem Verband keine frei Fahrt gewähren müssen, da Du ohnehin weitab davon fern gehalten wirst.Zitat von Mr. Blaulicht
I believe on Digitalfunk
Mach Dir darüber keinen Kopf. Die Frage wird sich nicht stellen. Ohne Akkreditierungsausweis - selbst als Uniformträger - kommst Du gar nicht in die Verlegenheit Dich in die Fahrtroute zu stellen. Und selbst wenn: Die freundlichen Herren in schwarz rund um's Papamobil hätten nicht lange mit Dir eine basisdemokratische Grundsatzdiskussion angefangen bevor sie Dich umgehend entfernt hätten ...Zitat von Mr. Blaulicht
Hier werden sie repariert
www.funk-werkstatt.de
na " Mr.Blaulicht", und dann siese Frage nach der Rechtfertigung...
I believe on Digitalfunk
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