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Thema: Papst besuch in Regensburg

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Ebi
    der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
    So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.
    Schon klar, aber wie ist das rechtlich gerechtfertigt? Unter den § 35 StVO kann´s nicht fallen, unter den § 34 StGB auch nicht (es besteht ja keine konkrete Gefahr).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Bendix 4123 Gast
    .. das macht man aus polizeitaktischen Gründen... im übrigen ist es in Berlin zum Beispiel so, das Staatsgäste in Verband fahren mit gelber und grüner Fahne am Anfang/Ende und die Straßen zusätzlich abgesperrt werden durch die Kradstaffel... weiterhin werden die LZA´s an der Route dann entsprechend abgeschalten (durch die Reglerzentrale)

    Standort vom KFZ Spitze kommt per GPS an das Lagezentrum, außerdem gibt es in unregelmäßigen Abständen Spitze/Schlussmeldungen auf einem Sonderkanal

    Das ein NAW mitfährt, das hat den Grund, das man im Falle eines Unglückes entsprechend handeln kann und das ist in den AVOs zum jeweiligem Polizeigesetz geregelt

    Im übrigen fahren nicht bei allen Staatsbesuchen NAW´s mit - kommt auf die Gefährdungsklasse an und die kommt höchst von ganz oben nämlich vom BKA

    Und das Blaulicht hat der nur an, weil er sich im geschloßenem Verband befindet - ganz einfach

    Und das Wegerecht ergibt sich daraus, das aus Sicherheitsgründen der Verband mit der Schutzperson an keiner LZA stehen bleibt

    Aber mal so was anderes ähm hat man aufn Sonntag nix besseres zu tun, als sich Gedanken darum zu machen, warum der NAW das Blaulicht an hat ?? ist das net egal ?? Oder hat das einen etwa beim Mittagschlaf gestört =)) Mensch Mensch

  3. #3
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    Moin moin,

    ich persönlich denke eigentlich auch am Wochenende mit und stelle mir halt immer wieder neue Fragen. Nur so lernt man was. Leute, die am Sonntag ihr Gehrin ausschalten, sollte man am besten - na ja, ich weiß auch nicht...
    Deiner Meinung nach hat also derjenige Wegerecht, der einfach nicht anhält. Das muss ich unbedingt auch einmal ausprobieren.
    Zu guter letzt bin ich schonmal von einemähnlichen Konvoi (waren eigentlich nur zwei Fahrzeuge) mit Blaulicht (ohne Ton) von der Strasse gedrängt worden. Ich fand´s ehrlich nicht lustig...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    Bendix 4123 Gast
    falsch aber es hat ja entsprechende AVOs zum Polizeirecht und wenn Dir was nicht gefällt, dann kannst ja gerne bei der Polizei Deines Vertrauens in Deiner Stadt/Dorf Anzeige erstatten...

    Die erklären Dir dann alles noch mal ganz ausführlich...

    im übrigen fahren PolKFZ teilweise aus taktischen Gründen ohne Horn zum Einsatz ... willst de die dann auch anzeigen oder Dich beschweren, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren

    Taktische Gründe können sein Einbruch TO oder KV/TO etc. etc.

    und Du kannst Dich gerne mal versuchen, da rein zu drängeln mal schauen, ob Du uns erhalten bleibst *grins*
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    Geändert von Bendix 4123 (11.09.2006 um 18:01 Uhr)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Bendix 4123
    im übrigen fahren PolKFZ teilweise aus taktischen Gründen ohne Horn zum Einsatz ... willst de die dann auch anzeigen oder Dich beschweren, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren
    Das machen ja auch zum Teil Einsatzfahrzeuge der HiOrgs (drohender Suizid a.ä.) Aber ohne Horn hat man nun halt mal keine Wegerechte.

    Ausserdem will ich mich ja nicht reindrängeln, sondern einfach nur nach dem "Wieso, weshalb, warum" fragen - gemäß dem Sesamstrassenmotto: Wer nicht fragt, bleibt dumm!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Bendix 4123 Gast
    ja ok das wieso, weshalb, warum ist ja geklärt denke ich - Verband mit mehr als 3 KFZ -> deshalb Blaulicht auch für den NAW

    aber mal ehrlich - gibt es nicht wichtigere Sachen auf der Welt ?

    das ist doch ganz einfach:

    als die ganzen Vorschriften verfasst worden sind, da war die Bedrohungslage nicht mal Ansatzweise so hoch wie seit dem 11.09.01 und somit hatte man bestimmte Vorgehensweissen für derartige Besuche und Gäste gar nicht in die Stvo und andere Vorschriften mit eingebunden. Und seit quasi das 21 Jahrhundert begonnen hat, ja seit dem ist es eben alles anders - auch derartige Sachen sind seit dem anders geregelt und so was passiert in der Regel auf Verfügung des BMI bzw. der zuständigen Länderbehörden.

    Die westliche Welt befindet sich nun mal im Krieg mit dem kriminellen Elementen von Al Kaida und co. und da muss natürlich ein Höchsmaß an Schutz sichergestellt werden. Und so wie die Fahrten im Moment geregelt sind , ist sie nun mal gegeben.

    Und das wir nicht das Schlafzimmer der Bomber sind, das hat sich ja vor kurzem gezeigt - Immerhin sind in 2 Zügen der Bahn 2 Bomben hochgegangen und das alles wegen irgendwelcher Bilder in Zeitungen. Zum Glück hatten die Dinger aber nen Baufehler...

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