Moin moin,
....
Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Also,
der RTW bzw NAW fährt bei einem Staatsbesuch immer mit.
So ist er im Falle eines Anschlages sofort vor Ort.
Klar musst du ihm Vorfahrt gewähren, du kannst gar nicht anders, da die übrigen Straßen durch Pol. gesperrt sind.
Und da kommst du nicht durch, es sei denn du riskierst etwas :-)
mfg
e.
Geändert von Ebi (11.09.2006 um 14:40 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**