Moin moin,
mein Name bedeutet ja nicht automatisch, dass ich es toll finde, dass jederman mit SoSi durch die Gegend fährt.
Ausserdem gehören meines Erachtens die hoheitlichen Aufgaben NICHT zu den Rechtfertigungsgründen für den Rettungsdienst! Da zählt - meiner Meinung nach - nämlich nur der § 35, Abs 5.
Meine zweite Frage: Muss ich dieem Tross überhaupt Vorfahrt gewähren, da alle Fahrzeuge ohne akusitisches Warnsignal fuhren?
Gruß, Mr. Blaulicht





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