Hy,

also ich will jetzt keine Diskussion des Für und Wieder bzgl. der Nutzung von Sonderrechten am privaten PKW. Diese Diskussion ist jetzt schon zu genüge geführt worden.

Mir geht es jetzt um die Auslegung der Gesetzeslage.

Wenn wir als MFE/SEG in Hessen alarmiert werden, dann sind wir Einheiten des Katastrophenschutzes und folglich sind wir auch Mitarbeiter des KatS, also müssten uns doch lt. §35 StVO doch auch Sonderrechte zugestanden werden ?

Oder sind wir MA's der HiOrgs und uns stehen keine Sonderrechte zu ?

Hintergrund meiner Frage : Ein Vortrag von mir zu diesem Thema auf einem Dienstabend und das Stöbern im Hessischen Konzept zum KatS. Dort sind nämlich die SEG's als Einheiten des KatS aufgeführt.

?????

Mfg
Oliver