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Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

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  1. #1
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    muhahaha...

    sehr gut hannibal! damit kriegst du sie... ;-)

  2. #2
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    manche arten des bösen lassen sich nicht mit dem guten bekämpfen... es bedarf einer anderen art des bösen...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Hi Leute,

    danke für die Antworten! Nachzulesen ist dieser Thread leider gar nicht, da es kein öffentliches Forum ist.

    Die Wehr wurde zu einer Wachbesetzung alarmiert, also hätte es nicht nur Sache der Wehr sein müssen Kräfte nachzufordern sondern auch der Lst. Mein Kumpel hat in seinem Thread auch geschrieben das er natürlich nicht weiß wie viele Kräfte noch nachgerückt sind.

    Nach dem Einsatz ist rausgekommen, das es genug Kräfte waren!

    Aber wichtig ist für meinen Kumpel ja in erster Linie ob er selber das Fernmeldegeheimnis verletzt hat in dem er die Meldung gepostet hat. Er hat geschrieben "Soweit er das mitbekommen hat sind die wohl nur mit 1/3..."

    Und wichtig ist halt auch ob sich sein Wehrführer nicht "strafbar" gemacht hat mit dem weitergeben der Meldung per Tel., die Meldung war ja auch nicht für seinen Wehrführer bestimmt, der Wehrführer war ja aber mit dem Fahrzeug unterwegs.

    Klar kann man sowas machen wie nen Leserbrief schreiben oder sowas, aber wie in einem obigen Post schon gesagt macht er sich damit natürlich keine Freunde... Die Abmahnung hat er immer noch nicht. Ich habe ihm geraten auch wenn er sie bekommt, sie nicht zu unterschreiben!
    MkG Firefighter 19

  4. #4
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    Hoi,

    lieber Firefighter 19... würdest du denn bitte mal (ich sag mal) die "ganze wahrheit" erzählen???

    weil Aussagen wie "Soweit er das mitbekommen hat sind die wohl nur mit 1/3..." sind immer schön knapp und sagen nichtmal 1% von dem was wirklich passier/geschrieben worden ist.

    Weil es nämlich ein rieeeesiger unterschied ist, wie er etwas im Forum geschrieben hat:
    1. "Hey, zu nem Feuer 2 ist eine befreundete Wehr letztens nur mit 1/3 raus"
    oder
    2. "Krass, der LZ Hermülheim aus Hürth ist am 12.06.2006 um 8:10 per DME Ric schießmichtot zu einem Feuer 2 alarmiert worden und innerhalb 30 minuten nach alarmierung hat sich dann nur das TLF24/50 mit 1/3 aus gemeldet." (gut, ich kann das jetzt so schreiben, wenns nämlich war wär, wär eben mein Melder gegangen :) )

    Wäre also ganz nett, um auch die richtigen Antworten zu bekommen. Dass du mal den gesamten Beitrag postest z.b..


    MfG Fabsi

  5. #5
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    Hi!
    Rein rechtlich würde ich mal vermuten (bin ja kein Rechtsgelehrter):
    Wir haben (doch hoffentlich) alle eine Ausbildung erhalten, um im Feuerwehrdienst tätig zu sein. Und da wurde mit Sicherheit auch gesagt, dass es Dinge gibt, die man nicht an die Öffentlichkeit ausplaudert. Zumindest habe ich das so gelernt. Es gehört halt etwas Menschenverstand dazu, zu unterscheiden, ob man nun was öffentlich sagen darf oder nicht. In diesem Fall aber auf Grund der hier gegebenen Informationen für einen Aussenstehenden nicht zu entscheiden. Aber nur weil etwas telefonisch übermittelt worden ist, würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass man von der Geheimhaltungspflicht entbunden ist. Im Einsatz isses doch auch selbstverständlich, dass man bestimmte Dinge nicht weitergibt, obwohl es nicht immer dazugesagt wird.

    Rein menschlich würde ich sagen:
    Entweder hat der Kamerad mit seinem Wehrführer ein persönliches Problem, oder er hat wesentlich mehr veröffentlicht als "die sind 1/3" raus und sich damit einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt. Aber auch hier denke ich wissen wir zu wenig, um darüber urteilen zu können...

    Prinzipiell würde ich vorschlagen: ein sachliches, klärendes Gespräch zwischen den Betroffenen, evtl. den Mannschaftssprecher als "Vermittler" hinzuziehen.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  6. #6
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    274
    Und wenn jeder mal gaaaaanz ehrlich ist, hat jeder schon mal etwas weitergeplaudert.....
    hallo i bims 1 DME

  7. #7
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    182
    Eine Abmahnung wird dadurch unwirksam, daß man ihr widerspricht.
    Dann muss der Abmahnende, wenn er sie aufrecht erhalten will, weitere Schritte einleiten, z.B. Klage am Arbeitsgericht.

    Außerdem: Wenn ein Vorgesetzte einem Mitarbeiter irgendeine Information mit dienstlichem Charakter gibt, ist diese als intern zu betrachten. Somit hat sich der Betroffen zumindest einer Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gemacht. Der Vorgesetzte, der die Information weitergegeben hat, aber nicht unbedingt, wenn der Mitarbeiter zum Kreise berechtigter Empfänger gehörte und somit ein dienstlicher Nutzen erziehlt werden sollte, unabhängig davon, ob das geklappt hat oder nicht.
    ***keine Signatur***

  8. #8
    Registriert seit
    17.01.2005
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    145
    Zitat Zitat von AndyBOS
    Und wenn jeder mal gaaaaanz ehrlich ist, hat jeder schon mal etwas weitergeplaudert.....
    was andere tun oder getan haben wird dem Kameraden aber relativ egal sein...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

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