Eine Abmahnung wird dadurch unwirksam, daß man ihr widerspricht.
Dann muss der Abmahnende, wenn er sie aufrecht erhalten will, weitere Schritte einleiten, z.B. Klage am Arbeitsgericht.

Außerdem: Wenn ein Vorgesetzte einem Mitarbeiter irgendeine Information mit dienstlichem Charakter gibt, ist diese als intern zu betrachten. Somit hat sich der Betroffen zumindest einer Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gemacht. Der Vorgesetzte, der die Information weitergegeben hat, aber nicht unbedingt, wenn der Mitarbeiter zum Kreise berechtigter Empfänger gehörte und somit ein dienstlicher Nutzen erziehlt werden sollte, unabhängig davon, ob das geklappt hat oder nicht.