
Zitat von
hannibal
1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verein und da sollte man die Kirche im Dorf lassen
Da muß ich dir nun aber entschieden widersprechen, die Feuerwehr als solche ist kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde und damit hoheitlich => öffentlich-rechtlich. Die Existenz von Fördervereinen usw. hat zunächst einmal nichts mit der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben zu tun.
Bei Hilfsorganisationen, die solltest du rechtlich nicht mit der Feuerwehr in einen Topf werfen, sieht die Situation wieder anders aus, denn die sind privatrechtlich organisiert.
Da es hier aber wohl um einen Feuerwehrangehörigen und ein Fehlverhalten in seinem Dienstverhältnis geht, ist das öffentliche Dienstrecht der Feuerwehr (Feuerwehrgesetz des Landes, Laufbahnverordnung, Dienstvorschrift der Gemeinde etc.) anzuwenden. Eine mögliche Abmahnung aus diesem Dienstrecht muß nicht unbedingt in ihren Voraussetzungen mit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung übereinstimmen.
Leider wurde das betreffende Bundesland nicht genannt (oder ist es mir entgangen?), und deshalb geht diese Diskussion leider ein wenig ohne handfeste Grundlage vonstatten.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim