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Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    Mit dieser Aussage wird er aber bei einem Sachlichen Gespräch die Person gegenüber zu Grübeln bewegen....

    Gruß
    Andy
    Glaub ich nicht....er wird eine ähnlich Antwort erhalten: was andere tun zählt hier nicht...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  2. #2
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    Na gut das könnte natürlich gut möglich sein, aber ich glaube sowieso nicht das er eine Abmahnung bekommt.
    Es wird immer Heißer gekocht als gegessen wird..............
    hallo i bims 1 DME

  3. #3
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    [ZITAT]Die OF 20 sollte die Wache besetzen -- Ein Witz in meinen Augen, ein TSF-W... Eigentlich
    sollten die ja Versorgung sein und nicht zur Besetzung. Soweit ich das mitbekommen haben sind
    die wohl auch nur mit 1/3 raus, weiß natürlich nicht welche Kräfte noch nachgerückt sind.
    Ich war zu der Zeit im FW-Haus und habe das mitbekommen.
    [/ZITAT]

    So, dazu muss noch gesagt werden, das mein Kumpel zwar im Fw-Haus war, aber das Fahrzeug ja unterwegs war zur Öffentlichkeitsarbeit. Warum er das geschrieben hat weiß er selber nicht so genau. Die Nachricht war ja in dem Sinne auch nicht für seinen Wehrführer bestimmt. Der Wehrführer hat das halt nur mitbekommen weil er mit dem Fahrzeug unterwegs war.
    MkG Firefighter 19

  4. #4
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    1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verien und da sollte man die Kirche im Dorf lassen

    2. Diese Abmahnung, da wette ich 5 Kisten Bier drauf, ist inhaltlich und formell so voller Fehler das sie noch nicht mal zum a**** abwischen taugt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verein und da sollte man die Kirche im Dorf lassen

    2. Diese Abmahnung, da wette ich 5 Kisten Bier drauf, ist inhaltlich und formell so voller Fehler das sie noch nicht mal zum a**** abwischen taugt
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    Also wie schon gesagt die Abmahnung hat er noch nicht bekommen. Wenn er sie hat soll er sie mir mal zeigen und ich werde euch informieren.
    MkG Firefighter 19

  7. #7
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    ich freu mich drauf... hab schon länger nicht mehr gelacht...

    ansonsten hab ich weiter oben alles geschrieben... ich formuliere das gerne weiter aus..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  8. #8
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    Zitat Zitat von hannibal
    1.im bereich der freiwilligen HIORGEREI hab ich nit so worten wie Abmahnung usw immer Bauchweh weil es ist unterm Strich ein Verein und da sollte man die Kirche im Dorf lassen
    Da muß ich dir nun aber entschieden widersprechen, die Feuerwehr als solche ist kein Verein, sondern eine Einrichtung der Gemeinde und damit hoheitlich => öffentlich-rechtlich. Die Existenz von Fördervereinen usw. hat zunächst einmal nichts mit der Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben zu tun.

    Bei Hilfsorganisationen, die solltest du rechtlich nicht mit der Feuerwehr in einen Topf werfen, sieht die Situation wieder anders aus, denn die sind privatrechtlich organisiert.

    Da es hier aber wohl um einen Feuerwehrangehörigen und ein Fehlverhalten in seinem Dienstverhältnis geht, ist das öffentliche Dienstrecht der Feuerwehr (Feuerwehrgesetz des Landes, Laufbahnverordnung, Dienstvorschrift der Gemeinde etc.) anzuwenden. Eine mögliche Abmahnung aus diesem Dienstrecht muß nicht unbedingt in ihren Voraussetzungen mit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung übereinstimmen.

    Leider wurde das betreffende Bundesland nicht genannt (oder ist es mir entgangen?), und deshalb geht diese Diskussion leider ein wenig ohne handfeste Grundlage vonstatten.
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

  9. #9
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    Diese erbsenspalterei... als ob einen die Leute für geistig behindert halten

    so wie ich das sehe hat irgend ein Gemeindebrandinspekteur oder wie immer das heisst langeweile. Ausserdem nicht so die ahnung von Taktik. Und er kann nicht mit kritik umgehen... und deshalb macht er jetzt irgend einem Frischling in der FW der seinen Frust im Internet freien Lauf gelassen hat die Hölle heiß und setzt den armen Jungen so unter druck das der wahrscheinlich angst in seinem leben jemals wieder ein Funkgerät in die Hand zu nehmen.

    Dabei wäre das alles mit einem 4-6 Augen gespräch abgekaspert gewesen

    Nein immer diese Machtbeweise

    ich würde den WF auslachen... und dann wie oben beschrieben vorgehen
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  10. #10
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    Ich vertrete die Meinung von hannibal..........
    hallo i bims 1 DME

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