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Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

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  1. #1
    Registriert seit
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    Hi!
    Rein rechtlich würde ich mal vermuten (bin ja kein Rechtsgelehrter):
    Wir haben (doch hoffentlich) alle eine Ausbildung erhalten, um im Feuerwehrdienst tätig zu sein. Und da wurde mit Sicherheit auch gesagt, dass es Dinge gibt, die man nicht an die Öffentlichkeit ausplaudert. Zumindest habe ich das so gelernt. Es gehört halt etwas Menschenverstand dazu, zu unterscheiden, ob man nun was öffentlich sagen darf oder nicht. In diesem Fall aber auf Grund der hier gegebenen Informationen für einen Aussenstehenden nicht zu entscheiden. Aber nur weil etwas telefonisch übermittelt worden ist, würde ich nicht automatisch davon ausgehen, dass man von der Geheimhaltungspflicht entbunden ist. Im Einsatz isses doch auch selbstverständlich, dass man bestimmte Dinge nicht weitergibt, obwohl es nicht immer dazugesagt wird.

    Rein menschlich würde ich sagen:
    Entweder hat der Kamerad mit seinem Wehrführer ein persönliches Problem, oder er hat wesentlich mehr veröffentlicht als "die sind 1/3" raus und sich damit einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt. Aber auch hier denke ich wissen wir zu wenig, um darüber urteilen zu können...

    Prinzipiell würde ich vorschlagen: ein sachliches, klärendes Gespräch zwischen den Betroffenen, evtl. den Mannschaftssprecher als "Vermittler" hinzuziehen.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  2. #2
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    Und wenn jeder mal gaaaaanz ehrlich ist, hat jeder schon mal etwas weitergeplaudert.....
    hallo i bims 1 DME

  3. #3
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    Eine Abmahnung wird dadurch unwirksam, daß man ihr widerspricht.
    Dann muss der Abmahnende, wenn er sie aufrecht erhalten will, weitere Schritte einleiten, z.B. Klage am Arbeitsgericht.

    Außerdem: Wenn ein Vorgesetzte einem Mitarbeiter irgendeine Information mit dienstlichem Charakter gibt, ist diese als intern zu betrachten. Somit hat sich der Betroffen zumindest einer Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gemacht. Der Vorgesetzte, der die Information weitergegeben hat, aber nicht unbedingt, wenn der Mitarbeiter zum Kreise berechtigter Empfänger gehörte und somit ein dienstlicher Nutzen erziehlt werden sollte, unabhängig davon, ob das geklappt hat oder nicht.
    ***keine Signatur***

  4. #4
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    Und wenn jeder mal gaaaaanz ehrlich ist, hat jeder schon mal etwas weitergeplaudert.....
    was andere tun oder getan haben wird dem Kameraden aber relativ egal sein...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  5. #5
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    Mit dieser Aussage wird er aber bei einem Sachlichen Gespräch die Person gegenüber zu Grübeln bewegen....

    Gruß
    Andy
    hallo i bims 1 DME

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    Mit dieser Aussage wird er aber bei einem Sachlichen Gespräch die Person gegenüber zu Grübeln bewegen....

    Gruß
    Andy
    Glaub ich nicht....er wird eine ähnlich Antwort erhalten: was andere tun zählt hier nicht...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  7. #7
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    Na gut das könnte natürlich gut möglich sein, aber ich glaube sowieso nicht das er eine Abmahnung bekommt.
    Es wird immer Heißer gekocht als gegessen wird..............
    hallo i bims 1 DME

  8. #8
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    [ZITAT]Die OF 20 sollte die Wache besetzen -- Ein Witz in meinen Augen, ein TSF-W... Eigentlich
    sollten die ja Versorgung sein und nicht zur Besetzung. Soweit ich das mitbekommen haben sind
    die wohl auch nur mit 1/3 raus, weiß natürlich nicht welche Kräfte noch nachgerückt sind.
    Ich war zu der Zeit im FW-Haus und habe das mitbekommen.
    [/ZITAT]

    So, dazu muss noch gesagt werden, das mein Kumpel zwar im Fw-Haus war, aber das Fahrzeug ja unterwegs war zur Öffentlichkeitsarbeit. Warum er das geschrieben hat weiß er selber nicht so genau. Die Nachricht war ja in dem Sinne auch nicht für seinen Wehrführer bestimmt. Der Wehrführer hat das halt nur mitbekommen weil er mit dem Fahrzeug unterwegs war.
    MkG Firefighter 19

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