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Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

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  1. #1
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    Also ich kann mich da auch nur der Meinung von Buffy anschließen. Sowas gäbe es bei uns nicht. Egal was jemand verbockt hat. Es wird erstmal alles intern geregelt.

    Aber dennoch finde ich, dass der liebe Firefighter19 sich mal ein wenig mehr Zeit beim Schreiben von Beiträgen nehmen sollte. Dann klappt's auch mit der deutschen Sprache...

  2. #2
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    Meiner meinung nach kann man alles Intern Regeln und klären.
    Ich persönlich würde mich dafür nicht abmahnen lassen... Das ist wohl ein Witz.

    Egal wie man das mitbekommt hat man das recht auf freie Meinungsäuserung´, auch wenn das von der RegTep anders gesehen wird.
    Man kann sich ruhig mit personen unterhalten die Mit dem geschehenn etwas zutun habe sprich Wehrführer Kammeraden usw....nicht in der Öffentlichkeit, is klar.

    Ich würde meiner Meinung treu bleiben und diese dem Wehrführer auch stecken. Ich finde es einfach nur falscher Stolz den manche Wehren besitzen
    die nicht nachalarmiern "wollen" Mein Feuer Dein Feuer,
    dieses denken muss aufhören......

    gerne hier eure Meinung eintragen
    http://funkmeldesystem.de/foren/show...714#post188714
    Geändert von AndyBOS (09.06.2006 um 17:25 Uhr)
    hallo i bims 1 DME

  3. #3
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    Ich finde es einfach nur falscher Stolz den manche Wehren besitzendie nicht nachalarmiern "wollen" Mein Feuer Dein Feuer,
    dieses denken muss aufhören......
    Wahre Worte!

    Es ist auch nicht zuletzt unsere eigene Sicherheit, wenn nachalarmiert wird. Teilweise wird sich ja nicht mal an die AAO's gehalten. Aber das ist ein anderes Thema.

  4. #4
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    Reden ist Silber...

    Hallo FIREFIGHTER19,

    also meine Meinung ist die folgende ( jetzt haut mich nicht, wenn ich das falsch verstanden habe, bin ja schon etwas alt und tatterig ): ich verletze das Fernmeldegeheimnis, wenn ich eine Meldung, die nicht für mich gedacht ist und der Geheimhaltung unterliegt, am Funk abhöre und weitergebe oder Nutzen daraus ziehe ( der Reporter, der immer vor der Feuerwehr am Brandort ist ). Aber Dein Freund hat diese Meldung eben NICHT über Funk gehört. Sie wurde ihm GESAGT, ohne auf die Verschwiegenheitspflicht hinzuweisen. Wenn mir jemand verrät, wie das Wetter morgen wird, darf ich das weitererzählen. Woher soll ich wissen, wie der das erfahren hat?

    Wer hier mehr zittern muss, ist meiner Meinung nach der Wehrführer! Außerdem ist ja gut möglich, dass er nur gemeint hat, dass die nur zu 1/3 ausrücken. Er hat wohl nicht geschrieben: " Ich habe am Funk gehört, dass..." Dann verletzt er das Fernmeldegeheimnis. Aber so, wie es aussieht, passiert dem nichts. Natürlich kann man so viel Abmahnungen verschicken, wie man will. Aber ich würde mich dagegen wehren.

    Gruß
    Wolfgang

  5. #5
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    hab mir was überlegt

    [bofh mode]

    wenn du die schriftliche abmahnung erhalten hast schreib deinem WF einen offenen Brief den du auch an jeden kameraden schickst. Bedanke dich dafür das du auf den rechten Weg geführt wurdest. In deiner reue hast du auch andere Fehler erkannt. Deshalb hast du demnächst vor alle dir bekannten Verstöße (freigeschaltete Melder, Kameraden mit scanner; FUG mit 5 W) gegen das TKKG TR-BOS und wie der Kram heisst anzuzeigen einschliesslich deines Verstoßes. Und zwar bei der Polizei, der Stadtverwaltung, den Aufsichtsbehörden und bei der RegTP, mit der du einen Termin zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubniss vereinbaren möchtest; Ausserdem hast du vor deine geläuterten Sinneswandel sowie die Verstöße in diversen Internet Foren zu veröffentlichen das andere sich an dir ein Beispiel holen.

    lass mich wissen wenn ihr neuwahlen habt oder die Sache zurückgezogen wurde

    [bofh mode \]
    Geändert von hannibal (10.06.2006 um 18:20 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    muhahaha...

    sehr gut hannibal! damit kriegst du sie... ;-)

  7. #7
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    manche arten des bösen lassen sich nicht mit dem guten bekämpfen... es bedarf einer anderen art des bösen...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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