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Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

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  1. #1
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    Also das mit dem nachweisen ist leider nicht schwer. In dem Forum wo er es geschrieben hat muss man sich wohl mit richtigem Namen anmelden.

    In wie weit das eine Abmahung intern bleibt weiß ich nicht. Aber so wie er mir das erzählt hat wird es wohl auch noch an höhere Stellen weitergehen.

    Das wollte ich ja wissen ob sich der Wehrführer von ihm nicht auch schuldig gemacht hat, da er es weitergegeben hat. Ist dann natürlich nur schwer bis gar nicht nachweisbar da keine Zeugen und das ganze über Telefon ging.

    Also ich schätze das so ein das es Feuerwehr intern bleiben wird. Bis an welche Stelle das geht weiß ich allerdings nicht. Aber es wird nicht nach extern getragen denke ich, also nicht vor Gericht oder so.

    Problem an der Sache ist das er nun mal gerne Funker ist und nach so einer Aktion und der schriftlichen Abmahnung wird er das dann denke ich vergessen können. Was in der Abmahnung drin steht konnte er mir noch nicht sagen, da er sie noch nicht hat.

    Aber mein Kumpel ist auf jeden Fall mitschuldig?

    Ich habe mir auch schon gedacht ob die aus seiner Wehr nichts besseres zu tun haben als auf eigene Mitglieder zu schießen...

    EDIT: Ach so, ja es ist wohl ne Wehr interne Abmahnung, vom Kommando beschlossen. Aber wie gesagt wird das denke ich an höheren Stellen weiterdiskutiert.
    MkG Firefighter 19

  2. #2
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    du musst das anders sehen
    Angriff ist die beste Verteidigung;
    1. auch wenn sein name im Forum steht ist es doch egal jeder kann jeden Namen als User angeben..
    2. wo bitte soll er es her haben?
    entweder weil alarmiert wurde odder weil Ihn jemand angerufen hat in diesem falle der WEhrführer;
    3. Der WEhrführer soll sich 2 mal überlegen ob er die Sache nicht mit einem mündlichen DUDUDU gut sein lassen sollte oder eine Diskussion in der Lokalpresse losgetreten lassen will über schikanierte Helfer.
    3. Was soll passieren ? das er nicht mehr Funken darf? wenn das kommt einfach dem WF sagen das er ab sofort jeden verstoss gegen das TKKG sofort anzeigen wird
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    In die selbe Richtung habe ich auch schon gedacht. Er macht sich damit natürlich keine Freunde...

    Wollte nur wissen ob er da ansetzen kann das sich der Wehrführer auch mit gegen das Fernmeldegeheimnis vertoßen hat.

    Werde ihm das so erst mal weitergeben, ich danke dir!

    Wenn ich was neues in der Sache erfahre dann melde ich mich noch mal!
    MkG Firefighter 19

  4. #4
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    Hallo

    Was müssen die in der Wehr sich doch Liebhaben...
    Austreten und ArSchleCKen... Wo gibbet den sowas das intern Angeschissen wird... Abmahnungen sogar Schriftlich... Kameradschaft scheint in dieser Wehr ein Schimpfwort zu sein?!?

    Gruß Marco
    FMS-32 Pro 3.2.1

  5. #5
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    Also meine Frage ist: Haben manche Leute nix Besseres zu tun?
    Wenns bei uns mal Ärger wegen was gibt, dann redet der Zugführer mit Dir, in schlimmen Fällen besuchst du mal den Stadtbrandrat und wenn du wirklich an ziemlichen Scheiß gebaut hast, mei, dann reden beide mit dir.
    Aber sowas wie Abmahnung etc. gibts ned, schon gar nicht wegen Fernmeldegeheimnis. Man will sichs ja nicht mit den Freiwilligen verscherzen. Ärger im kleinen Kreis, okay, aber sowas ned.

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