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Thema: Rechtliches: Fernmeldegeheimnis

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  1. #11
    Registriert seit
    11.09.2005
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    hab mir was überlegt

    [bofh mode]

    wenn du die schriftliche abmahnung erhalten hast schreib deinem WF einen offenen Brief den du auch an jeden kameraden schickst. Bedanke dich dafür das du auf den rechten Weg geführt wurdest. In deiner reue hast du auch andere Fehler erkannt. Deshalb hast du demnächst vor alle dir bekannten Verstöße (freigeschaltete Melder, Kameraden mit scanner; FUG mit 5 W) gegen das TKKG TR-BOS und wie der Kram heisst anzuzeigen einschliesslich deines Verstoßes. Und zwar bei der Polizei, der Stadtverwaltung, den Aufsichtsbehörden und bei der RegTP, mit der du einen Termin zur Aufrechterhaltung der Betriebserlaubniss vereinbaren möchtest; Ausserdem hast du vor deine geläuterten Sinneswandel sowie die Verstöße in diversen Internet Foren zu veröffentlichen das andere sich an dir ein Beispiel holen.

    lass mich wissen wenn ihr neuwahlen habt oder die Sache zurückgezogen wurde

    [bofh mode \]
    Geändert von hannibal (10.06.2006 um 18:20 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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