Aja,weißt du zufällig auch wie das in Oker ist?Zitat von jafse
ab wann darf mann den sani A+B und c machen????
Aja,weißt du zufällig auch wie das in Oker ist?Zitat von jafse
ab wann darf mann den sani A+B und c machen????
Da hier alle noch über die SAN a,b & c sprechen!!!
SAN a+b ab dem 16. Lebensjahr
SAN C ab dem 18. Lebensjahr, inkl. Ärztlichem Eignungstest und Hauptschulabschluss.
Mittlerweile spricht man aber von Block I & II
Mfg Christian
Zitat von Chr881986
Aja a+ b ab 16 und c mit 18 ist der hauptschulabschluss zwingend vorgeben???
JA, oder höherwertiger
Wie willst du wissen wo du hin musst, wenn Du nicht lesen kannst.
Aber wie gesagt ein abgeschlossenes Studium reicht auch aus *lol*
Also
Kleinste Einheit ist der EH-Kurs (Erste Hilfe)
San-A = erweiterte EH-Kenntnisse
San-B = weiterführender Lehrgang für die Prüfung zum gepr. Sanitäter
San-C = Rettungshelfer
Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.
Mfg Christian
ja gut das stimmt,habe leider mein hauptschulabschlus damals nichtgeschaft:-(und was bin ich dann mit mit san A + B?????bei A+B auch nee schriftliche Prüfung???Zitat von Chr881986
Prüfung zum Sanitäter:
Besuch San-a&b
Prüfung: 3 Fallbeispiele
- Reanimation
- Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
- Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)
Hoffe das hilft dir weiter
Mfg Christian
Hallo
Betreff: Niedersachsen
Da hier zu 90% die SEG in der EE(Einsatzeinheit vom Bund) eingegliedert ist muß man nicht nur, als Grundausbildung, San A haben. Sondern auch das Einführungs Seminar, Grundlehrgang Betreuungsdienst, Grundlehrgang Technik und Sicherheit, und die EZZA (Ergänzende zivilschutzbezogene Zusatzausbildung) haben.
mfg Volker Nerge
Danke hat mir sehr weiter geholfenZitat von Chr881986
bei san a zählt das auch mit den 3 fall beisbielen?Zitat von Chr881986
Zitat von Chr881986
Ich dachte der RH sei innerhalb vom DRK Bundesweit gleich, was die Ausbildungsinhalte und Stunden anbelangt..
Bei uns in RLP entspricht der RH Lehrgang dem des RS. Ausnahme, Rettungswachen und Klinkpraktikum dauern anstelle von jeweils 160 Std. nur jeweils 80 Std. und der einwöchige Abschlußlehrgang entfällt.
Verwunderlichen Gruß Tele......
Geändert von Teletector (05.05.2006 um 11:37 Uhr)
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Also bei uns im KV Aurich (Niedersachsen) ist das folgendermaßen mit den Meldern:
Vorraussetzung ist in jedem Fall SAN A,B,C sowie Grundausbildung Betreuung.
Wir sind eine SEG-Betreuung/Verpflegung (Bei Bedarf auch SEG-SAN) in der Einsatzeinheit des KatS-Einsatzzug des Landkreises.
Bei uns bekommt ein "Helfer des Sanitätsdienst" (ist man dann mit SAN-C, die Aussage weiter oben in einem Beitrag, dass man mit SAN-C Rettungshelfer ist, ist falsch.) erst dann einen Melder, wenn:
a) ein Melder übrig/frei ist
b) man es schafft zu jeder(!) Zeit innerhalb von 10 bis max. 15 min. nach dem Alarm beim DRK-Gebäude zu sein (Die Zeit ist aber stark von der Region abhängig)
c) schon genug Dienststunden, also Erfahrung gesammelt hat
Also bei mir persönlich hat das ca. 2 bis 2 1/2 Jahre gedauert, bis ich einen bekommen habe. (Obwohl ich mich heute nicht mehr dadrum schlagen würde ... :] )
Desweiteren sollte man bedenken, wie der "Arbeitgeber" (egal ob nun in der Schule oder im Beruf) das sieht. Solltest du wegen eines Alarms während der Arbeits- oder Schulzeit mal einen Termin "verpassen" (egal ob Klausur, Unterricht oder Firmentermin) oder deswegen zuspät zur Arbeit oder Schule kommen, wird der Einsatz als Entschuldigung nicht immer anerkannt.
Da ich nicht weiß, ob du schon arbeitest, oder noch zur Schule gehst, habe ich es mal für beide Seiten (so wie ich das erlebt habe) geschreiben.
Sollte ich noch was vergessen haben, oder was unklar sein, fragt einfach :)
In diesem Sinne...
In NRW gibt es da ne extra wurst ist nix ganz neues nur "RH-Light" d.h. halbe Zeit in der schule; kein KH, nur 80 h RW;
befähigung "Fahrer von KTW´s"
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hallo !Zitat von SirFS
Da stellen sich mir etwas die Haare am Nacken ; Wer erfasst die Zeit, wer wie lange von wo !? Was ist wen ich im Stau stehe, nehmt ihr den Melder wieder ab !?
Wie sollen die Einsatzkräfte Erfahrung sammeln, wenn sie nicht gerufen werden können? Erfahrung sammeln durch Pflasterkleben auf dem Weinfest !? Alles etwas sehr übertrieben. Wenn der Grundstock an Ausbildung vorhanden ist ( Sanitätsausbildung ) dann können diese Leute auch in das Einsatzgeschehen mit eingebunden werden.
MfG
I believe on Digitalfunk
zu a) : das seh ich ja mal noch ein...Zitat von SirFS
zu b) : das ist völliger Unsinn. Die Leute können genau so auch noch nach ner halben std. oder so kommen,weil vieleicht immer noch welche gebraucht werden können...auch nach ner Std. ist das gerechfertigt. (wenn es ein längerer Einsatz sein sollte)
zu c): das glaub ich aber nicht. Bei uns bekommt schon einer einen Melder sobald der den Grundlehrgang erfolgreich beendet hat. Wenn einer noch frei ist... Wie Andreas 53/01 schon sagt,wir machen das so das die eben Erfahrung sammeln. Das die nicht mit ganz vorne ran dürfen,ist auch schon logisch.Außer die werden dazu aufgefordert (und wenn die sich die Sache zutrauen) oder so...
Also,bei uns ist das in der FW so.
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