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Thema: Ab wann bekommt mann einen FME der Bereitschaft des DRKs?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Da hier alle noch über die SAN a,b & c sprechen!!!

    SAN a+b ab dem 16. Lebensjahr
    SAN C ab dem 18. Lebensjahr, inkl. Ärztlichem Eignungstest und Hauptschulabschluss.

    Mittlerweile spricht man aber von Block I & II

    Mfg Christian


    Aja a+ b ab 16 und c mit 18 ist der hauptschulabschluss zwingend vorgeben???

  2. #2
    Registriert seit
    12.02.2006
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    848
    JA, oder höherwertiger

    Wie willst du wissen wo du hin musst, wenn Du nicht lesen kannst.

    Aber wie gesagt ein abgeschlossenes Studium reicht auch aus *lol*

    Also

    Kleinste Einheit ist der EH-Kurs (Erste Hilfe)
    San-A = erweiterte EH-Kenntnisse
    San-B = weiterführender Lehrgang für die Prüfung zum gepr. Sanitäter
    San-C = Rettungshelfer

    Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.

    Mfg Christian

  3. #3
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    JA, oder höherwertiger

    Wie willst du wissen wo du hin musst, wenn Du nicht lesen kannst.

    Aber wie gesagt ein abgeschlossenes Studium reicht auch aus *lol*

    Also

    Kleinste Einheit ist der EH-Kurs (Erste Hilfe)
    San-A = erweiterte EH-Kenntnisse
    San-B = weiterführender Lehrgang für die Prüfung zum gepr. Sanitäter
    San-C = Rettungshelfer

    Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.

    Mfg Christian
    ja gut das stimmt,habe leider mein hauptschulabschlus damals nichtgeschaft:-(und was bin ich dann mit mit san A + B?????bei A+B auch nee schriftliche Prüfung???

  4. #4
    Registriert seit
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    848
    Prüfung zum Sanitäter:

    Besuch San-a&b
    Prüfung: 3 Fallbeispiele
    - Reanimation
    - Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
    - Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)

    Hoffe das hilft dir weiter

    Mfg Christian

  5. #5
    Registriert seit
    10.03.2002
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    119
    Hallo
    Betreff: Niedersachsen
    Da hier zu 90% die SEG in der EE(Einsatzeinheit vom Bund) eingegliedert ist muß man nicht nur, als Grundausbildung, San A haben. Sondern auch das Einführungs Seminar, Grundlehrgang Betreuungsdienst, Grundlehrgang Technik und Sicherheit, und die EZZA (Ergänzende zivilschutzbezogene Zusatzausbildung) haben.
    mfg Volker Nerge

  6. #6
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Atlantis112
    Hallo
    Betreff: Niedersachsen
    Da hier zu 90% die SEG in der EE(Einsatzeinheit vom Bund) eingegliedert ist muß man nicht nur, als Grundausbildung, San A haben. Sondern auch das Einführungs Seminar, Grundlehrgang Betreuungsdienst, Grundlehrgang Technik und Sicherheit, und die EZZA (Ergänzende zivilschutzbezogene Zusatzausbildung) haben.

    Aja und wie lange dauert dieses bis mann zum san a +b zugelassen wird?bzw wie lange alle ausbildungen die du geschildert hast dauern?

  7. #7
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    1.988
    Du wirst schon einen FME bekommen, wenn Du soweit bist. Wenn Du erst in zwei Wochen deinen Erste Hilfe Lehrgang macht, dann ist ja wohl klar das Du noch nicht fest eingebunden werden kannst.

    Schöne Grüße aus dem Nachbarlandkreis. PS Was ist das für ein Gebäude in der Nähe der Berufsschule. Das mit der Rotkreutzfahne.

    Blinky

  8. #8
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Blinky
    Du wirst schon einen FME bekommen, wenn Du soweit bist. Wenn Du erst in zwei Wochen deinen Erste Hilfe Lehrgang macht, dann ist ja wohl klar das Du noch nicht fest eingebunden werden kannst.

    Schöne Grüße aus dem Nachbarlandkreis. PS Was ist das für ein Gebäude in der Nähe der Berufsschule. Das mit der Rotkreutzfahne.

    Blinky
    Das ist das Rote kreuz,bin wie ich schon geschrieben habe nicht in Goslar direkt sondern in Oker

  9. #9
    Registriert seit
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    42

    Grundausbildung in Niedersachsen

    Ich möchte Ablauf und Inhalte der Helfergrundausbildung beim DRK (zumindest für Niedersachsen) nur mal kurz darstellen:
    - Erste Hilfe-Lehrgang (8 UE)
    - Rotkreuz-Einführungsseminar (1 Wochenende)
    - Sanitätslehrgang A (12 UE)
    - Betreuungsgrundlehrgang (1 Wochenende)
    - Grundausbildung Technik&Sicherheit (Zeit ???)

    Diese Ausbildungsabschnitte muß (eigentlich) jeder Helfer im DRK absolvieren, um in einer Bereitschaft oder Einsatzzug in jeglicher Funktion tätig zu werden.

    Die Sanitätsdienstausbildung B und C ist dann die Fachausbildung für Personal der SEG oder der Sanitätsgruppe im Einsatzzug.
    Teil B sind 12 UE
    Teil C sind sieben Themen (dessen Stundenumfang ich nicht parat habe)

    Für den Teil C gibt es keine Mindestanforderung in Form einer speziellen Schulbildung oder ärztlichem Attest. Dies gilt zumindest in Niedersachsen! Wie das andere Bundesländer oder DRK-Landesverbände geregelt haben kann ich nicht sagen. Eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung über die Tauglichkeit zum Dienst im DRK muss sowieso zur Aufnahme in die jeweilige DRK-Gliederung erfolgen.

    Nach Absolvierung aller drei Teile (A/B/C) ist man dann Helfer im Sanitätsdienst oder auch Sanitätshelfer. Der Begriff Sanitäter ist dabei nicht ganz so korrekt und wird vom DRK Generalsekretariat nicht verwendet.
    In dem Kreisverband in dem ich tätig bin benötigt man diese komplette Ausbildung (Grundausbildung inkl. San A + San B/C) zur Teilnahme in der SEG.

  10. #10
    Registriert seit
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    211
    Zitat Zitat von Blinky
    PS Was ist das für ein Gebäude in der Nähe der Berufsschule. Das mit der Rotkreutzfahne.
    Kannst ja mal auf www.rettungsschule.de gehen!

    Edit:
    Ich glaub ich hab ich da vertan, ist doch nicht das Haus.
    Ist aber trotzdem interessant.
    Sören

  11. #11
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Prüfung zum Sanitäter:

    Besuch San-a&b
    Prüfung: 3 Fallbeispiele
    - Reanimation
    - Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
    - Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)

    Hoffe das hilft dir weiter

    Mfg Christian
    Danke hat mir sehr weiter geholfen

  12. #12
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Prüfung zum Sanitäter:

    Besuch San-a&b
    Prüfung: 3 Fallbeispiele
    - Reanimation
    - Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
    - Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)

    Hoffe das hilft dir weiter

    Mfg Christian
    bei san a zählt das auch mit den 3 fall beisbielen?

  13. #13
    Registriert seit
    10.03.2002
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    119
    Als erstes sollte eigendlich das Einführungsseminar stehen (glaube 1 WE)
    San A nach einem aktuellen Erste Hilfe Lehrgang (max. 1 Jahr zurückliegend) wie lange der dauert weiß ich nicht.
    San B nach dem San A (teilweise muß der San A "Bestanden sein")
    Betreuungsgrundlehrgang müßte 2 WE dauern
    TuS. Grundlehrgang 20 UE = 2 WE
    EZZA ???

    UE= Unterrichtseinheiten a 45 min
    WE= Wochenende (teilweise Freitag, Samstag und Sonntag)
    mfg Volker Nerge

  14. #14
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Atlantis112
    Als erstes sollte eigendlich das Einführungsseminar stehen (glaube 1 WE)
    San A nach einem aktuellen Erste Hilfe Lehrgang (max. 1 Jahr zurückliegend) wie lange der dauert weiß ich nicht.
    San B nach dem San A (teilweise muß der San A "Bestanden sein")
    Betreuungsgrundlehrgang müßte 2 WE dauern
    TuS. Grundlehrgang 20 UE = 2 WE
    EZZA ???

    UE= Unterrichtseinheiten a 45 min
    WE= Wochenende (teilweise Freitag, Samstag und Sonntag)
    Ja danke hast mir echt sehr weiter geholfen:-)wenn mann a + b hat ist mann dann ausgebildeter Sanitäter richtig?

  15. #15
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von Chr881986
    JA, oder höherwertiger

    ..... San-C = Rettungshelfer

    Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.

    Mfg Christian

    Ich dachte der RH sei innerhalb vom DRK Bundesweit gleich, was die Ausbildungsinhalte und Stunden anbelangt..
    Bei uns in RLP entspricht der RH Lehrgang dem des RS. Ausnahme, Rettungswachen und Klinkpraktikum dauern anstelle von jeweils 160 Std. nur jeweils 80 Std. und der einwöchige Abschlußlehrgang entfällt.

    Verwunderlichen Gruß Tele......
    Geändert von Teletector (05.05.2006 um 11:37 Uhr)
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

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