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Thema: Ab wann bekommt mann einen FME der Bereitschaft des DRKs?

  1. #16
    Jens1985 Gast
    Also die Grundausbildung beim DRK besteht aus der Sanitätsausbildung in den Teilen A , B und C,

    A= Erste Hilfe und Grundlagen

    B= erweiterte Erste Hilfe

    C= u.a. Pflegetätigkeiten etc.

    allerdings (ich weis nicht aus welchem Bundesland du kommst?), muss bis Ende 2006 jeder SanH einen Rettungshelfer NW machen oder haben!
    wird aber warscheinlich bald auch in allen Bundesländern so sein das man RH sein muss, ist ja auch logisch (KTW fahren etc.)

    Hinzu kommt überall noch ein Funklehrgang oder die unterweisung mit abschließendem BOS Sprechfunkzeugnis

    dann die Einweisungen auf alle Geräte und Fahrzeuge

    und dann noch eine bestimmte Stunden Zahl von geleisteten San-Diensten bzw. für RH die Praktika

    wenn du das alles hast bist du ein standart ausgebildeter Helfer und kannst Einsätze mitfahren (kann bei euch im OV etwas abweichen aber die Grundstrucktur is überall gleich)

    Was die SEG angeht kommt es auch darauf an was für eine SEG es ist ??

    eine SEG-Betreuung? eine SEG-Rettungsdienst?? eine SEG-Technick oder noch mehr oder alles zusammen ;)

    //die frage ist auch wie die SEG bei euch in die Alarmpläne eingebunden ist?


    Wobei zu bemerken ist das eine SEG-Rett wohl überall die höchste Priorität hat. In einer SEG-Rett MUSST du mindestens RH Bund und meistens auch Rettungssanitäter sein.

    ich denke wenn du das ernsthaft als ehrenamt machen willst, solltest du solche dinge ersteinmal mit deinem einheitsführer bereden.


    Gruß Jens

  2. #17
    Registriert seit
    23.04.2004
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    28
    Hy,

    da im LK Goslar das DRK auch mit im Hintergrunddienst des RD aktiv ist, ist es zumindest in Clausthal, Vienenburg, etc. so üblich, dass FME ab San C ausgegeben werden.
    Zusätzlich sollte die Person natürlich auch nicht nur ausbildungstechnisch geeignet sein.

    Gruß
    Jan
    "Einander kennen lernen heißt lernen, wie fremd man einander ist." (Christian Morgenstern)

  3. #18
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von jafse
    Hy,

    da im LK Goslar das DRK auch mit im Hintergrunddienst des RD aktiv ist, ist es zumindest in Clausthal, Vienenburg, etc. so üblich, dass FME ab San C ausgegeben werden.
    Zusätzlich sollte die Person natürlich auch nicht nur ausbildungstechnisch geeignet sein.

    Gruß
    Jan
    Aja,weißt du zufällig auch wie das in Oker ist?

    ab wann darf mann den sani A+B und c machen????

  4. #19
    Registriert seit
    12.02.2006
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    848
    Da hier alle noch über die SAN a,b & c sprechen!!!

    SAN a+b ab dem 16. Lebensjahr
    SAN C ab dem 18. Lebensjahr, inkl. Ärztlichem Eignungstest und Hauptschulabschluss.

    Mittlerweile spricht man aber von Block I & II

    Mfg Christian

  5. #20
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Jens1985
    Also die Grundausbildung beim DRK besteht aus der Sanitätsausbildung in den Teilen A , B und C,

    A= Erste Hilfe und Grundlagen

    B= erweiterte Erste Hilfe

    C= u.a. Pflegetätigkeiten etc.

    allerdings (ich weis nicht aus welchem Bundesland du kommst?), muss bis Ende 2006 jeder SanH einen Rettungshelfer NW machen oder haben!
    wird aber warscheinlich bald auch in allen Bundesländern so sein das man RH sein muss, ist ja auch logisch (KTW fahren etc.)

    Hinzu kommt überall noch ein Funklehrgang oder die unterweisung mit abschließendem BOS Sprechfunkzeugnis

    dann die Einweisungen auf alle Geräte und Fahrzeuge

    und dann noch eine bestimmte Stunden Zahl von geleisteten San-Diensten bzw. für RH die Praktika

    wenn du das alles hast bist du ein standart ausgebildeter Helfer und kannst Einsätze mitfahren (kann bei euch im OV etwas abweichen aber die Grundstrucktur is überall gleich)

    Was die SEG angeht kommt es auch darauf an was für eine SEG es ist ??

    eine SEG-Betreuung? eine SEG-Rettungsdienst?? eine SEG-Technick oder noch mehr oder alles zusammen ;)

    //die frage ist auch wie die SEG bei euch in die Alarmpläne eingebunden ist?


    Wobei zu bemerken ist das eine SEG-Rett wohl überall die höchste Priorität hat. In einer SEG-Rett MUSST du mindestens RH Bund und meistens auch Rettungssanitäter sein.

    ich denke wenn du das ernsthaft als ehrenamt machen willst, solltest du solche dinge ersteinmal mit deinem einheitsführer bereden.


    Gruß Jens
    Was bezieht so so auf den San A ist der erste hilfe lehrgang?und was ist genau b und C???

    ich komme aus Niedersachsen(Goslar)

    Das mit der SEG kann ich dir nicht so genau sagen da weiß ich noch nicht viel drüberkommt mann automatisch in die SEG????(SEG Betreuung und Sanitätsdienst)



    Was ist RH Bund und RH Praktiker?????





    MFG Mike

  6. #21
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Da hier alle noch über die SAN a,b & c sprechen!!!

    SAN a+b ab dem 16. Lebensjahr
    SAN C ab dem 18. Lebensjahr, inkl. Ärztlichem Eignungstest und Hauptschulabschluss.

    Mittlerweile spricht man aber von Block I & II

    Mfg Christian


    Aja a+ b ab 16 und c mit 18 ist der hauptschulabschluss zwingend vorgeben???

  7. #22
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    JA, oder höherwertiger

    Wie willst du wissen wo du hin musst, wenn Du nicht lesen kannst.

    Aber wie gesagt ein abgeschlossenes Studium reicht auch aus *lol*

    Also

    Kleinste Einheit ist der EH-Kurs (Erste Hilfe)
    San-A = erweiterte EH-Kenntnisse
    San-B = weiterführender Lehrgang für die Prüfung zum gepr. Sanitäter
    San-C = Rettungshelfer

    Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.

    Mfg Christian

  8. #23
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    JA, oder höherwertiger

    Wie willst du wissen wo du hin musst, wenn Du nicht lesen kannst.

    Aber wie gesagt ein abgeschlossenes Studium reicht auch aus *lol*

    Also

    Kleinste Einheit ist der EH-Kurs (Erste Hilfe)
    San-A = erweiterte EH-Kenntnisse
    San-B = weiterführender Lehrgang für die Prüfung zum gepr. Sanitäter
    San-C = Rettungshelfer

    Für den Rettungshelfer machst die San a-c, danach eine Praktische u. schriftl Prüfung bei bestehen geht es dann auf eine Rettungswache bei der du ein 80 Stunden dauerndes Praktikum machen musst, mit der vorraussetztung mind. 15 KTW & 5 RTW fahrten. (Angaben für NRW, kann in Niedersachsen abweichen) erst danach bekommst du von dem zuständigen Gesundheitsamt das Zeugnis zum Rettungshelfer ausgestellt.

    Mfg Christian
    ja gut das stimmt,habe leider mein hauptschulabschlus damals nichtgeschaft:-(und was bin ich dann mit mit san A + B?????bei A+B auch nee schriftliche Prüfung???

  9. #24
    Registriert seit
    12.02.2006
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    848
    Prüfung zum Sanitäter:

    Besuch San-a&b
    Prüfung: 3 Fallbeispiele
    - Reanimation
    - Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
    - Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)

    Hoffe das hilft dir weiter

    Mfg Christian

  10. #25
    Registriert seit
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    119
    Hallo
    Betreff: Niedersachsen
    Da hier zu 90% die SEG in der EE(Einsatzeinheit vom Bund) eingegliedert ist muß man nicht nur, als Grundausbildung, San A haben. Sondern auch das Einführungs Seminar, Grundlehrgang Betreuungsdienst, Grundlehrgang Technik und Sicherheit, und die EZZA (Ergänzende zivilschutzbezogene Zusatzausbildung) haben.
    mfg Volker Nerge

  11. #26
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Prüfung zum Sanitäter:

    Besuch San-a&b
    Prüfung: 3 Fallbeispiele
    - Reanimation
    - Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
    - Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)

    Hoffe das hilft dir weiter

    Mfg Christian
    Danke hat mir sehr weiter geholfen

  12. #27
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Atlantis112
    Hallo
    Betreff: Niedersachsen
    Da hier zu 90% die SEG in der EE(Einsatzeinheit vom Bund) eingegliedert ist muß man nicht nur, als Grundausbildung, San A haben. Sondern auch das Einführungs Seminar, Grundlehrgang Betreuungsdienst, Grundlehrgang Technik und Sicherheit, und die EZZA (Ergänzende zivilschutzbezogene Zusatzausbildung) haben.

    Aja und wie lange dauert dieses bis mann zum san a +b zugelassen wird?bzw wie lange alle ausbildungen die du geschildert hast dauern?

  13. #28
    Mike24 Gast
    Zitat Zitat von Chr881986
    Prüfung zum Sanitäter:

    Besuch San-a&b
    Prüfung: 3 Fallbeispiele
    - Reanimation
    - Fallbeispiel (kein RD erforderlich)
    - Fallbeispiel (RD erforderlich bis NA)

    Hoffe das hilft dir weiter

    Mfg Christian
    bei san a zählt das auch mit den 3 fall beisbielen?

  14. #29
    Registriert seit
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    119
    Als erstes sollte eigendlich das Einführungsseminar stehen (glaube 1 WE)
    San A nach einem aktuellen Erste Hilfe Lehrgang (max. 1 Jahr zurückliegend) wie lange der dauert weiß ich nicht.
    San B nach dem San A (teilweise muß der San A "Bestanden sein")
    Betreuungsgrundlehrgang müßte 2 WE dauern
    TuS. Grundlehrgang 20 UE = 2 WE
    EZZA ???

    UE= Unterrichtseinheiten a 45 min
    WE= Wochenende (teilweise Freitag, Samstag und Sonntag)
    mfg Volker Nerge

  15. #30
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    1.988
    Du wirst schon einen FME bekommen, wenn Du soweit bist. Wenn Du erst in zwei Wochen deinen Erste Hilfe Lehrgang macht, dann ist ja wohl klar das Du noch nicht fest eingebunden werden kannst.

    Schöne Grüße aus dem Nachbarlandkreis. PS Was ist das für ein Gebäude in der Nähe der Berufsschule. Das mit der Rotkreutzfahne.

    Blinky

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