
Zitat von
Renegade
Ich persönlich denke nicht das es eine Sache für das Amtsgericht ist. 80 Brandstiftungen sollten wohl über das zu erwartene Strafmaß hinaus gehen was das Amtsgericht verhängen kann. Bin aber kein Jurist.
Bei Brandstiftung in diesem Umfang ist auf jeden Fall ein Schöffengericht dafür Zuständig. Wäre es zu einem Persoenschaden gekommen würde sich vermutlich eine Strafkammer bei dem zuständigen Landgericht mit der Sache befassen . Mich wundert nur das die Brandstifter nicht in U-Haft mussten , da war der Haftrichter aber gnädig.
Gruss Alterlöschknecht
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.