Hi,
das ist nicht nur von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, das liegt auch an der Unterschiedlichen Gesetzgebung (Brandschutzgesetz, und wie sie sonst noch heissen).
Meistens dürften allerdings Anweisungen des KBM nur im Einsatzfall zum tragen kommen, da ansonsten die Feuerwehren Komunalsache sind, d.h. die örtliche Zuständigkeit zählt, also die Gemeinde, nicht der Kreis.
Das gleiche gilt für Anweisungen der Leistellen... diese sind nur Hilfswise für die Gemeinden tätig und nicht Weisungsbefugt, ausser, es ist in einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Gemeinde und Kreis anders geregelt.
Aufgabe der Leitstellen ist die entgegennahme der Notrufmeldungen und die Alarmierung der Kräfte. Einsatzführung obliegt der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde, somit der örtlichen Feuerwehr.
Das Patsche01 Bier holen fährt, oder mit der Jugendfeuerwehr zum Baden unterwegs ist, das sollte wenn überhaupt nur mittels Status mitgeteilt werden.
Klarmeldungen über Funk belasten nur den Kanal unnötig und bringen fast garnichts, da der Disponent das sowieso nur auf einem Zettel stehen hat.
Wenn aber eine Fahrzeugübersicht über EDV geführt wird, dann sollte der Status schon übermittelt werden, dafür gibt es ja solche Systeme.
Andererseits ist es schon wichtig, das im Ort eventuell der Brandschutz nicht gewährleistet ist, wenn z.B. das inzige TSF den Ort verlässt. Hier sollte allerdings dann die rechtliche Seite beachtet werden, da Fiskalische Aufgaben, in diesem Fall die "Versorgungsfahrt" eigentlich nicht mit einem Fahrzeug der Feuerwehr durchgeführt werden darf. Die Fahrzeuge sind für die Gemeinde zur Gefahrenabwehr zugelassen, nicht als Transportfahrzeuge für die Gemeinde. Das dieses anders gehandhabt wird ist mir auch klar, nur richtig wird es dadurch nicht. Genauso wie die Benutzung von Feuerwehrfahrzeugen (MTWs) für Ausflüge von anderen Vereinen etc..
BTW. dürfte das aber hier der falsche Thread sein, soetwas zu diuskutieren, da es hier ja um einen mit einem Scanner Erwischten geht.
r.




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