In der Regel erstrecken sich Durchsuchungsbeschlüße nur auf die Räumlichkeiten, die der Betroffene auch tatsächlich nutzt, also sein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Alles andere wäre auf sehr dünnem Eis und rechtlich dann wohl fragwürtig
In der Regel erstrecken sich Durchsuchungsbeschlüße nur auf die Räumlichkeiten, die der Betroffene auch tatsächlich nutzt, also sein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Alles andere wäre auf sehr dünnem Eis und rechtlich dann wohl fragwürtig
Hi, mich würde mal interssieren was die Pol machen würde, wenn keiner zu Hause ist. Trotzdem reingehen oder nochmal wieder kommen ??
Mfg
Marty
Wenn du nicht gerade ne Leiche im Haus hast, werden sie wohl kaum einfach so reingehen. Zumindest im konkreten Fall wären sie wohl ein andermal wiedergekommen. Vom Tip bis zur tatsächlichen Durchsuchung gings ja ne ganze Weile, eine Verdunkelungsgefahr hätte ja eigentlich schon länger bestanden.Zitat von Marty
Ich denke nicht, dass sie in einem solchen Fall ins Haus eindringen würden.
marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)
Hi,Zitat von Marty
das kommt ganz auf die Straftat an. Wenn keiner die Türe öffnet, kann die Polizei die Durchsuchung mit Hilfe des Schlüsseldienstes trotzdem durchführen. Also sich dann zu verstecken wenns klingelt bringt nichts ;)
kann ein konkretes Beispiel nennen ...
Vor kurzen wollte die Kripo eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, als keiner aufgemacht hatte sind wir gekommen und haben die Tür aufgemacht.
Da ging es um Drogen.
Ich denke mal das eigentlich immer die Tür aufgemacht wird, ich glaube nicht das die unverrichteter Dinge wieder gehen und irgendwann wiederkommen in der Hoffnung das du mal zu Hause bist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zitat von Alex22
Hast du schon einmal probiert nen scanner im klo zu versenken das geht bei drogen besser dewegen die türöffnug
auch ich muss grundsätzlich alex22 recht geben
was ist passiert (rein objetiv)
1 oder 2 bürger haben die Strafermittlungsbehörden über einen Rechtsbruch informiert und diese haben, den Buchstaben des Gesetzes folgend Ihre Maßnahmen durchgeführt.
Mehr ist nicht passiert.
Warum sie das gemacht haben ist ein anderes Thema
Grundsätzlich wäre zum Thema HIORGS und BOS Funk Gesetze (fass das mal als Oberbegriff) folgendes zu sagen
"Der von euch ohne Sünde, der werfe den ersten Stein"
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Ob da jetzt zoff (also Feuerwehrinterner Streit) herrrscht ist eigentlich zimlich Wurscht. Fakt ist : Eigene Kameraden verpetzt man nicht, koste was es wolle....
Nur mal so ein Gedankenflug: Wenn die LKA`s soviel interesse daran hätten jeden "Schwarzhöhrer" anzukreiden würde es bestimmt dieses Forum nicht geben.
Zu dem erwischt werden gehöhren auch mehrere Sachen. Z.B. wenn ich weiss ich werde angeschwärzt lass ich die Sachen scnellstmöglich verschwinden. Genauso ist es mit Scanner auf volle lautstärke und Fenster auf oder Scanner offen im Auto.
Aber zurück zum Thema: Grundsätzlich kann man die Scanner besitzen, man darf sie nur nicht betreiben...
Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.
Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.
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