In der Regel erstrecken sich Durchsuchungsbeschlüße nur auf die Räumlichkeiten, die der Betroffene auch tatsächlich nutzt, also sein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Alles andere wäre auf sehr dünnem Eis und rechtlich dann wohl fragwürtig
In der Regel erstrecken sich Durchsuchungsbeschlüße nur auf die Räumlichkeiten, die der Betroffene auch tatsächlich nutzt, also sein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Alles andere wäre auf sehr dünnem Eis und rechtlich dann wohl fragwürtig
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