Stimmt nicht so ganz,Zitat von ab112
§ 88 greift nicht, nur § 89.
Und es sind keine 5 Jahre sondern nur 2 Jahre:-) (reicht ja auch)
Wo ist denn geregelt, dass sich eine Einheit bei der Leitstelle anmelden muss ?
Wäre mir absolut neu.
Ebi
Stimmt nicht so ganz,Zitat von ab112
§ 88 greift nicht, nur § 89.
Und es sind keine 5 Jahre sondern nur 2 Jahre:-) (reicht ja auch)
Wo ist denn geregelt, dass sich eine Einheit bei der Leitstelle anmelden muss ?
Wäre mir absolut neu.
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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