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Thema: Blaulicht und Martinhorn

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Die Gesetzesänderung, dass man aus einsatztaktischen Gründen auch ohne Horn nur mit Blaulicht fahren darf, ist glaubich kurz nach der Wiedervereinigung in Kraft getreten. Hängt bei uns im GH im Schaukasten aus, kann heute abend nochmal genauer gucken.
    Ich habe eben mal "just for fun" die Änderungen der StVO bis Anfang 1998 zurückverfolgt - weiter ist das BGBl online AFAIK nicht verfügbar. Die aktuelle Fassung des §38 ist älter.
    Schau mal nach, würde sicher einige interessieren. :o)

  2. #2
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    16.12.2004
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    1.102
    Also ich hab bei uns im Gh im Schaukasten geguckt, da hängt eine Kopie einer Brandhilfe-Zeitschrift von Anfang/Mitte 1992 (Ausgabe 5/92 wenn ich nicht irre). Dort ist in einem Auszug aus der StVO zu lesen, dass auch nur mit Blaulicht ohne Horn gefahren werden darf. Die Änderung StVO trat glaubich zum 1.2.92 in Kraft, wollte es auch noch fotografieren und hier posten, aber Akku war leer...

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