Hi,
mir ging es auch nicht mum Sinn oder Unsinn, wenn man nachts in irgendeinem Dorf fährt, sondern darum, das man definitiv keine Wegerechte hat ohne Horn. Und darauf bezog sich die Frage von Firefighter .
Hi,
mir ging es auch nicht mum Sinn oder Unsinn, wenn man nachts in irgendeinem Dorf fährt, sondern darum, das man definitiv keine Wegerechte hat ohne Horn. Und darauf bezog sich die Frage von Firefighter .
:-)Zitat von Andy*73*
Ja doch, und das hat er nun auch oft genug gehört. Mir ging es allerdings in meinem Einwurf an dich um den populären Irrtum, dass Blaulicht alleine Sonderrechte verschafft. Und dem ist nicht so. Siehe 35 und 38 StVO genau und im Kontext gelesen. We agree?
C
;)
Ich hab das schon verstanden bzw. schon gewusst.
Also nichts für ungut.
Gruss Andy
hmm, da kommt mir gerade eine Frage auf:
Ich als ziviler Autofahrer seh im Rückspiegel ein Wagen mit Blaulicht (Ohne Trompeten) und mache denen Platz, dabei fahre über eine Ampel bei Rot und werde geblitzt. (Weil ich dem Wagen anders kein Platz machen kann)
Wenn der Wagen mit Blaulicht kein Wegerecht hat, müsste ich dem nicht ausweichen und dafür das Ticket zahlen?
Hoffe ihr Versteht was ich meine.
mfg
Philipp Schwab
Streng genommen hast du Recht, du bräuchtest kein Platz machen und dürftest somit auch die bei Rot drüber fahren, praktisch gesehen wird das aber sicher nicht passieren.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
wenn du dem Blaulichtfahreug platz machst, und dabei geblitzt wirst musst du nachweisen können, dass da tatsächlich eine einsatzfahrt stattgefunden hat.
und das passiert wenn das blaulichtfahrzeug ebenfalls geblitzt wird.
wenn hinter dir ein fahrzeug steht, das über eine rote ampel will wird es das horn anmachen um sein wegerecht geltend zu machen, solche fragen kann ich einfach nicht verstehen.
Bei Rotlicht ist das überfahren der Kreuzung verboten , nicht das einfahren ,Zitat von Revolutio
deswegen immer zwei Bilder beim Blitzer ;-)
gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Die Gesetzesänderung, dass man aus einsatztaktischen Gründen auch ohne Horn nur mit Blaulicht fahren darf, ist glaubich kurz nach der Wiedervereinigung in Kraft getreten. Hängt bei uns im GH im Schaukasten aus, kann heute abend nochmal genauer gucken.
Sonderrechte hat man auch ohne Martinhorn, nur Wegerechte nicht.
Ich habe eben mal "just for fun" die Änderungen der StVO bis Anfang 1998 zurückverfolgt - weiter ist das BGBl online AFAIK nicht verfügbar. Die aktuelle Fassung des §38 ist älter.Zitat von Allmächtiger
Schau mal nach, würde sicher einige interessieren. :o)
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