Ich habe mal einige Sammelbände BGBl gewälzt:
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 92, Teil 1
Elfte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
vom 19.März 1992
(...)
Artikel 1
(...)
13.
§ 38 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 2 werden nach dem Wort "Einsatzstellen" die Wörter ", bei Einsatzfahrten" eingefügt.
b) Absatz 3 ...
Alle Unklarheiten beseitigt? :o)




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