Ich habe mal einige Sammelbände BGBl gewälzt:



Bundesgesetzblatt, Jahrgang 92, Teil 1

Elfte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung
vom 19.März 1992


(...)
Artikel 1
(...)
13.
§ 38 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 2 werden nach dem Wort "Einsatzstellen" die Wörter ", bei Einsatzfahrten" eingefügt.

b) Absatz 3 ...





Alle Unklarheiten beseitigt? :o)