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Thema: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

  1. #1
    Cyberfuzzy Gast

    Rechtliches zur SMS-Alarmierung

    Hallo,

    ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.

    Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.

    Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
    Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:

    1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.

    2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?

    Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
    Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?

    Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)


    Cyberfuzzy

  2. #2
    Registriert seit
    17.01.2005
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    145

    Re: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

    Original geschrieben von Cyberfuzzy
    Hallo,

    ich hätte mal ein paar rechtliche Fragen zur SMS-Alarmierung.

    Vor wenigen Tagen habe ich mich mit unserem Kommandant darüber unterhalten. Er hat gemeint, dass er ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, dass die SMS-Alarmierung keine offizielle Alarmierung ist. Wenn etwas passiert, sind wir selbst schuld. Das bedeutet - wenn ein Fehlalarm per SMS ausgelöst wird, und die Kammeraden wie blöde zum Gerätehaus fahren und dabei einen Unfall verursachen, dann kommt natürlich keine Versicherung für den Schaden auf. Es soll der belangt werden, der den Alarm ausgelöst hat.

    Derjenige, der unsere Wehr per SMS alarmiert bin ich. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wegen einem Fehlalarm für den Schaden anderer aufkommen zu müssen. Wie ist das bei euch gehandhabt?
    Ich habe mir dazu schon ein paar Gedanken gemacht:

    1. Wäre es möglich, eine Art Einverständniserklärung von jedem Alarmierten unterschreiben zu lassen? So in der Art, ich bin nicht schuld wenn was passiert und er ist davon belehrt worden, dass es sich bei der SMS um keine offizielle Alarmierung hält.

    2. Wenn man dabei nicht von einer Alarmierung spricht, sondern vielleicht von einer Benachrichtigung? Der Text bei einer SMS fängt bei uns mit "!!! ALARM !!!" an. Man könnte natürlich den gesamten Text überarbeiten und nicht mehr von einer Alarmierung sprechen. Würde das rechtlich einen Unterschied machen?

    Ich meine - die Alarmierten Personen sind bis jetzt nur mündlich darüber informiert worden, dass es sich dabei um keine offizielle Alarmierung handelt und dass Fehlalarme nicht ausgeschlossen werden können. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass trotzdem immer wieder welche dabei sind, die dann "losrasen", wenn sie nur eine SMS erhalten, in der "Alarm" oder "Einsatz" steht.
    Im Zweifelsfall müsste ich mir Informationen von einem Rechtsanwalt holen. Dafür habe ich aber leider auch kein Geld. Deshalb wollte ich erst mal hier nachfragen. Im Forum gibt es garantiert mehrere, die eine SMS-Alarmierung am Laufen haben, oder?

    Danke für eure Auskünfte und einen guten Rutsch ;-)


    Cyberfuzzy
    Hi!

    1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.

    2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.

    3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.

    IMO ganz wichtig: Beim Alarm nicht das Hirn ausschalten, egal ob telefonisch, per SMS oder per Melder alarmiert wurde.

    Auch nen guten Rutsch und ne ruhige Nacht!
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  3. #3
    Registriert seit
    18.12.2001
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    Re: Re: Rechtliches zur SMS-Alarmierung

    Original geschrieben von Duffy73
    Hi!
    1. Egal welches Alarmsystem, man rast nicht "wie blöde" zum Gerätehaus. Wer das nicht lernt, ist selber schuld und hat IMO nix bei der FFW zu suchen.

    2. SMS-Alarmierung ist keine zulässige Alarmierung nach TR-BOS, sondern eine Zusatz-Alarmierung oder ein Benachrichtigungssystem. Ein Erstalarmierungssystem darf und sollte dadurch nicht ersetzt werden.

    3. Wenn die Wehrleitung mit der Zusatzalarmierung einverstanden ist, wirds wohl kaum Probleme mit der Versicherung geben. Soviel ich weiss sind ja auch Fahrten zur Übung etc. versichert: Derjenige wurde benachrichtigt, zum Gerätehaus zu kommen, dabei isses dann eben passiert. Auf Sonderrechte wird man sich dabei vermutlich nicht berufen können.

    1.) Das SAGST DU jetzt so. Das die Realität anders aussieht, ist wohl jedem klar. Und die Frage ist durchaus berechtigt : Was passiert, wenn bei einer Fahrt ins GH was passiert, und das auf Grund einer falschen SMS ausgelöst wird. Die Versicherung wird sicher nicht zahlen. Immerhin war es keine offizielle Übung/Veranstaltung und auch kein echter Alarm. Du bist ja auch nicht über die Feuerwehr versichert, wenn du privat ins FW-Haus fährst um irgendwas zu holen oder so. Das ist genauso, als ob dir dein Nachbar einfach zu "Einsatz !!!" ins Haus brüllen würde. Wenn du dann ins GH fährst und nen Unfall verursachst, dann zahlt die Versicherung nicht. Die zeigen dir nen Vogel. A) Hat dich kein "offizielles", zuverlässiges Alarmmittel alarmiert, und B) kann man in so einem Fall ja jemanden anrufen wenn man sich unsicher ist, ob es einen Alarm gab oder nicht. Wer einfach losrast ist selbst dran schuld, bzw kann den Absender der SMS verantwortlichen machen, wenn der nicht klar erklärt hat, dass die SMS KEIN zulässiges Alarmmittel ist. Man kann also sicher ne Mitschuld an dem Unfall bekommen.

    2.) Hallo? Das ist Cyberfuzzy klar. Erst lesen, dann posten. Es geht nur darum ob man den "schwarzen Peter" auf den Empfänger schieben kann. Wenn Anstatt "Alarm" nur "Benachrichtigung" steht, und es passiert was, kann keiner sagen es stand in der SMS "Alarm" = dringend oder so. Der Gedanke ist schon nicht verkehrt. Das kann aber sicher nur ein Rechtsanwalt klären.

    3.) Wenn die Wehrleitung das System akzeptiert, muss das die Versicherung deshalb noch lange nicht. Siehe auch Punkt1.

    Da ich selbst ein SMS-Alarmsystem betreibe interessieren mich die Punkte auch brennend. Bitte also beim Thema bleiben und GENAU diese Fragen beantworten. Sinn und Zweck einer SMS-Alarmierung gibt es schon genug Beiträge zu.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (31.12.2005 um 17:03 Uhr)

  4. #4
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    Hi,

    bei uns wird auch zusätzlich per SMS alarmiert, ca 58 SMS´e pro Alarm.
    Gab es denn bei Euch schon Unfälle bei der Fahrt zum Gerätehaus, nur weil jeder der erste sein wollte? Bring euren Kameraden doch mal bei, daß Raserei im Idealfall nur ein paar Sekunden bringen und "Privat-Pkw-Einsatzrambos" im Feuerwehrdienst nichts zu suchen haben. Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer für sein eigenes Verhalten verantwortlich und kann sich nicht rausreden, weil er irgend eine falsche SMS-Alarmierung erhalten hat. Das interessiert den Staatsanwalt nur wenig. Fakt ist für den, was du als Fahrzeuglenker falsch gemacht hast. Auch wenn du mit Inanspruchnahme von Sondersignal zum Einsatzort eine Oma plattmachst, bist du als Fahrzeugführer dran. Da hilft kein wenn und aber.

    Zweitens: Ist denn bei Euch schon mal eine Fehlalarmierung aufgetreten? Wie denn?
    Bei uns nur einmal, weil ich aus Versehen im Explorer ein Doppelklick auf eine Alarmdatei gemacht habe. Nur dabei wurde kein Alarmtext übertragen. weil wir grundsätzlich den Alarmetext bei der digitalen Alarmierung in das SMS automatisch miteinbinden lassen. Sollte also wieder einmal aus Versehen eine SMS-Alarmierung erfolgen, so wissen die Kameraden, wenn in der SMS hinter dem Alarmstichwort einfach "nichts" steht, war es wohl ein Fehlalarm. Im Übrigen habe ich die Batch-Datei so abgeändert, daß wenn im zu übertragendem Alarmtext nichts steht, die Aussendung geblockt wird.

    Gruß Joachim

  5. #5
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    Bring euren Kameraden doch mal bei, daß Raserei im Idealfall nur ein paar Sekunden bringen und "Privat-Pkw-Einsatzrambos" im Feuerwehrdienst nichts zu suchen haben.
    Bei euch in der Wehr scheint es ja echt Heile Welt zu sein. Es gibt in JEDER Wehr Leute, die auch mal schneller zum Einsatz fahren. Auch bei euch. Und "beibringen" kann man das denen im Normallfall nicht. Eben auch, weil jeder für sich selbst entscheiden muss, wie schnell er fährt. Und so Aussagen wie : ".. haben im Feuerwehrdienst nichts zu suchen" sind doch wohl mehr als lächerlich...

    Bei der Fragestellung geht es übrigens generell darum, was passiert wenn es zu einem Unfall kommt. Egal ob der Kamerad gerast ist, oder die Oma im Schritttempo überfahren hat.


    Grundsätzlich ist jeder Fahrzeugführer für sein eigenes Verhalten verantwortlich und kann sich nicht rausreden, weil er irgend eine falsche SMS-Alarmierung erhalten hat. Das interessiert den Staatsanwalt nur wenig.
    Bist du dir da 100% sicher und gibts mir das schriftlich??
    Ich will das schwarz auf weiß haben, dass ich als Versender der SMS völlig straffrei ausgehe !!


    Zweitens: Ist denn bei Euch schon mal eine Fehlalarmierung aufgetreten? Wie denn?
    Nicht jeder benutzt die SMS-Alarmierung zum Übertragen von digitalen Texten. Wie haben analoge Alarmierung. Da steht nur in der SMS wann und das Alarm ist. Mehr nicht. Und es kommt auch wie bei POCSAG mal zu Fehlauswertungen. Bei POCSAG kann man das am Text vielleicht noch erkennen, bei analog aber nicht.

    Gruß Joachim

  6. #6
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    Hallo,

    Original geschrieben von MiThoTyN

    Ich will das schwarz auf weiß haben, dass ich als Versender der SMS völlig straffrei ausgehe !!
    Die Straffreiheit sehe ich schon durch die Verstöße gegen das TKG als verloren. ;-)

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass der Versender irgendwie belangt werden kann. Welches Deliktes soll er sich denn schuldig gemacht haben?


    Gruß
    Sebastian

  7. #7
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    Original geschrieben von DaRake
    ...Die Straffreiheit sehe ich schon durch die Verstöße gegen das TKG als verloren...
    Hab ich jetzt was überlesen oder warum verstößt bitte ne SMS-alarmierung gegen das TKG??
    MFG Flo

  8. #8
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    Die SMS-Alarmierung an sich nicht. Höchstens die Art der "Datenbeschaffung". Wenn man mit Scanner und FMS32 arbeitet z.B.

    Anders wärs, wenn ein Melder im LG über Relais die SMS verschickt.

    Aber das steht auch nicht zur Debatte. Dieser rechtliche Aspekt ist klar.

    Gruß Joachim

  9. #9
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    Das Problem der Auswertung mit Scanner und Software läßt sich ja recht leicht umgehen: Zumindest beim Patron kann man die Meldungen ja auch über die serielle Schnittstelle ausgeben lassen.

    Man muss ja nicht nur die Relaiskontakte nutzen. Da kann man ja auch nicht unterscheiden, was alarmiert wurde.

  10. #10
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    Hallo Buebchen,

    wie verarbeitet man denn den per Schnittstelle übergebenen Alarmierungstext weiter?

    Gruß
    Sebastian

  11. #11
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    *g*

    Hatte da mal ein Programm für geschrieben. Hat für mich seinen Zweck erfüllt. Joachim kann sich da sicherlich auch was für schreiben:-)

    Das einzige was dabei zu beachten ist, ist daß die Daten per default mit 9600,8n1 ausgegeben werden und Zeichen, die per Fehlerkorrektur erkannt wurden einen spziellen ASCII Code vorweg haben. Im Patron werden solche Zeichen invers dargestellt.

    Wenn ausreichend interesse da ist, würde ich mein altes Programm nochmal abstauben und kurz aufpolieren. Dann könnte z.B. Aktionen wie aus POC32/FMS32 heraus ausgeführt werden.

  12. #12
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    Is zwar bisschen OT aber weiß jemand wie ich in VB die Parallele schnittstelle als Ausgang benutzen kann??? Ich hatte zwar ein programm gefunden was die schnittstelle anspricht aber dafür muss immer der Link stimmen hat da jemand ne Idee? Die 8 Bits sollenaus dem VB einfach gesetzt werden ( Dez.20 = Bin.00010100 d.h. 2 pins an und 6 aus)

    thx firebuster-t

  13. #13
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    Direkt mit VB geht es nicht, da braucht man ein Fremdcontrol oder eine dll die das übernimmt --> Google findet da sicher was,
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  14. #14
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    @MiThoTyN,

    zitat:
    --------------------------------------------------------------------------------
    Bring euren Kameraden doch mal bei, daß Raserei im Idealfall nur ein paar Sekunden bringen und "Privat-Pkw-Einsatzrambos" im Feuerwehrdienst nichts zu suchen haben.
    --------------------------------------------------------------------------------

    ...gemeint waren diejenigen, die sich wie "Einsatzrambos" auf der Fahrt zur Wache benehmen, nicht die Kameraden, die verantwortungsbewusst und mit erhöhter Aufmerksamkeit auch mal "schneller" fahren. Das tun wir doch alle.
    Letztendlich können die Fragen von Cyberfuzzy nur von der Rechtsabteilung der zuständigen Versicherung beantwortet werden. Irgendwelche selbstgebastelten Vordrucke werden im Schadensfall wohl nicht sehr hilfreich sein.
    Die selben Fragen stellen sich natürlich auch bei Verwendung von FME/DME's, die keine BOS-Zulassung haben, z.B. Apollo, 6120, usw.
    ..und letztendlich wie wird im Schadensfall entschieden, wenn ein Kamerad infolge eines Auslösens seines Melders mit BOS-Zulassung sich auf die Fahrt begeben hat und sich nachher herausstellt, daß sein Melder selbständig auslöste?

    Gruß Joachim

  15. #15
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    151
    so und nun würde mich mal interessieren wie es denn aussieht wenn bei einer wehr per telefonkette alarmiert wird. das heisst die sirene läuft und die frau eines feuerwehrkameraden (nehmen wir mal als beispiel die frau des wehrführers) fängt an die kameraden anzurufen nachdem ihr mann zum einsatz losfährt. es gibt bei uns auf dem flachen land in den kleinen dörfern mal gerade eine sirene die nicht von jedem gehört werden kann. sicher haben einige auch melder, aber die spielen bei diesem beispiel jetzt mal nicht nicht.

    so meine frage: hat jetzt die arme frau welche die telefonkette "abarbeitet" nachher die schuld wenn jemand durch sie auf dem weg zum GH verunglückt ??

    wäre ja ähnlich als wenn per SMS alarmiert wird.

    denn ich gehe mal davon aus das die frau auch keine BOS zulassung hat.

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