also FR und HvO sind in By das völlig gleiche von der sache her.
der einzige unterschied ist das FR von der FW gestellt werden und es bei den HiOrgs HvO heisst.

und zum thema sauerstoff bei unfall:

dann darfst du nie wieder in einen RTW steigen und bitte sag jetzt nicht, da drin ist die flasche gesichert...
einem kollegen hat es bei einem überschlag mit genau dieser flasche die HWS gebrochen (wieder wohlauf, keine bleibenden schäden, glück gehabt!)
und wenn die flasche wie schon erwähnt in einem rucksack oder rescu bag ist, dann muss das ganze teil rumfliegen und das soll sie auch nicht, das nennt man ladungssicherung und das ist pflicht mit jedem gepäckstück. ich fahr seit jahren so eine flsche spazieren und es hat bei keiner kontrolle bisher ärger gegeben.

rechtlich ist mir im bezug auf druckgasflschen nur bekannt, dass wen man flüssiggasflaschen dauerhaft (nicht nur eben mal vom händler heim) mitführt man diese sichern muss (klar) und der gepäckraum eine nicht verschliessbare zwangsbe- uns entlüftung haben muss.
bei edelgasen, die ich auch ab und zu rumkarre, ist mir auch keine regelung bekannt. wie soll man zb. sonst sein argon zum schweissen heimfahren?