Also das Thema ob ein FR der Feuerwehr Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen darf ist meines Erachtens nach ziemlich kompliziert. Hab da vor längerer Zeit irgendwo mal gelesen dass sich da viele Leute noch nicht so ganz einig sind, aber da es mittlerweile viele FR und HvOs unter dem Dach von Feuerwehren gibt, muss es da wohl irgend eine Lösung geben.
Dieses Thema würde ich jedoch vor der Gründung so einer Einheit gründlichst auf Rechtssicherheit prüfen lassen, dass man da auf nummer sicher ist.
Kann mir aber persönlich nicht vorstellen dass es da problme gibt, immerhin ist doch das retten von Menschenleben eines der elementarsten Aufgaben der Feuerwehr, oder?