Moin moin,
ich habe nirgends behauptet, dass der FR/HvO-Dienst von der gleichen Organisation stammen muss, wie der (vom Land übrigens) beauftragte Rettungsdienst.
Ich habe lediglich behauptet, dass Sonderrechte lt. § 35 StVO nicht in Frage kommen, da die Menschenrettung keine hoheitliche Aufgabe ist und FR/HvO-Fahrzeuge (egal welcher Art, ob HLF, privater PKW oder was auch immer) keine Rettungsdienstfahrzeuge sind.
Ob das ganze in den Aufgabenbereich der Feuerwehr gehört oder nicht, ist sicherlich eine interessante Diskussion. Warum auch nicht - wenn´s hilft?!
Aber das ganze muss halt auch irgendwie geregelt sein und vernünftig durchdacht sein. Es macht keinen Sinn, zu einem Armbruch einen FR/HvO rauszuschicken. Und einen AED bzw. ´ne Sauerstoffinsuflationseinheit gleich mit einer OP gleichzusetzen, finde ich etwas haarstäubend.
Gruß, Mr. Blaulicht