Moin moin,
beim Googlen habe ich folgendes gefunden:
§ 12, StVO ("Halten und Parken")
Abs 1, 8: Das Halten ist unzulässig vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
Abs 3, 3: Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
Wenn die Besitzer der Autos in unmittelbarer Nähe sind (Nachbargebäude etc), kann man sich ja auch mal einen Spass machen, das Einsatzauto davor zu stellen und das Einsatzhorn laufen zu lassen, bis der Fahrer angerannt kommt. Das ist zwar ne Ordungswidrigkeit, aber die 20€ sollte einem der Spass wert sein.
Einparken ist auch eine gute Idee.
Ansonsten hätte ich da noch vorgefertigte Aufkleber, die auf die Windschutzscheibe geklebt(!) werden. Sollte sich dabei um guten Kleber handeln, wo das Entfernen seine Zeit dauert.
Am Besten zieht natürlich immer der Abschleppdienst.
Gruß, Mr. Blaulicht