Hey Leute!
Welche rechtliche Handhabe hat man bzw. auf was kann man sich berufen, wenn fremde PKW´s auf Parkplätzen vor dem Feuerwehrhaus parken oder sogar die Feuerwehrhausausfahrt zuparken?
Gibt es da Paragraphen, die soetwas regeln? Ich habe bislang nur etwas über Feuerwehrzufahrten (z. B. bei Krankenhäusern) gefunden.




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