Moin moin,

da gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Es handelt sich um öffentlichen Grund und Boden, und es besteht ein generelles Halte-/Parkverbot, gekennzeichnet durch die dementsprechenden Schilder. => Polizei => abschleppen lassen
2. Es handelt sich um ein Privatgelände => gleich abschleppen lassen

Sollte keine der oben genannten Möglichkeiten zutreffen, muss der Weg über das Ordnungsamt gehn, die den Bereich als absolutes-Halteverbot-Zone deklariert und beschildert.

Gruß, Mr. Blaulicht