Steht das Fahrzeug auf offiziellen Feuerwehranfahrtszonen oder auf öffentlichem Grund ist es Aufgabe der Polizei für Ordnung zu sorgen.
Stehen die Fahrzeuge auf Privatgrund trägt die Kosten erstmal der Auftraggeber, welche sich die Kosten u. U. in einer Zivilklage erstatten lassen muss.

Von Aktionen wie zuparken oder zustellen rate ich ab, da dies bereits als Nötigung anzusehen ist und damit strafbar.