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Thema: Welche rechtliche Handhabe hat man wenn...?

  1. #1
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    Welche rechtliche Handhabe hat man wenn...?

    Hey Leute!

    Welche rechtliche Handhabe hat man bzw. auf was kann man sich berufen, wenn fremde PKW´s auf Parkplätzen vor dem Feuerwehrhaus parken oder sogar die Feuerwehrhausausfahrt zuparken?

    Gibt es da Paragraphen, die soetwas regeln? Ich habe bislang nur etwas über Feuerwehrzufahrten (z. B. bei Krankenhäusern) gefunden.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Moin moin,

    da gibt es mehrere Möglichkeiten:

    1. Es handelt sich um öffentlichen Grund und Boden, und es besteht ein generelles Halte-/Parkverbot, gekennzeichnet durch die dementsprechenden Schilder. => Polizei => abschleppen lassen
    2. Es handelt sich um ein Privatgelände => gleich abschleppen lassen

    Sollte keine der oben genannten Möglichkeiten zutreffen, muss der Weg über das Ordnungsamt gehn, die den Bereich als absolutes-Halteverbot-Zone deklariert und beschildert.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    Hallo!

    Das Problem haben wir auch immer wieder. Bei uns steht vorne an der Einfahrt schon ein Durchfahrt verboten Schild und in der Einfahrt Halteverbotsschilder. Haben da schon Verschiedenes ausprobiert, z.B. haben Fotos mit der Digicam gemacht und über der Stadtbrandmeister an das Ordnungsamt weitergeleitet. Alternativ reden, reden, erklären, und hoffen das sie es verstehen. Nach Möglichkeit kann man auch mal dahinter parken dann müssen sie fragen ob sie wieder raus dürfen und man kann es ihnen erklären.

    Gruß
    Reissdorf

  4. #4
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    Moin moin,

    beim Googlen habe ich folgendes gefunden:

    § 12, StVO ("Halten und Parken")

    Abs 1, 8: Das Halten ist unzulässig vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

    Abs 3, 3: Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber


    Wenn die Besitzer der Autos in unmittelbarer Nähe sind (Nachbargebäude etc), kann man sich ja auch mal einen Spass machen, das Einsatzauto davor zu stellen und das Einsatzhorn laufen zu lassen, bis der Fahrer angerannt kommt. Das ist zwar ne Ordungswidrigkeit, aber die 20€ sollte einem der Spass wert sein.
    Einparken ist auch eine gute Idee.
    Ansonsten hätte ich da noch vorgefertigte Aufkleber, die auf die Windschutzscheibe geklebt(!) werden. Sollte sich dabei um guten Kleber handeln, wo das Entfernen seine Zeit dauert.

    Am Besten zieht natürlich immer der Abschleppdienst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Hi

    Was für Aufkleber hastn da?

    Also wir haben uns bereits 2 mal den Spass gemacht mit DLK und TLF durchn Ort zu fahren(zusammen mit der POL) und haben jeden,der falsch geparkt hat bei:

    1. doofen Parkern Handzettel an die Windschutzscheibe geheftet(Scheibenwischer drüber)

    und bei

    2. verbotenen Parkern direkt abschleppen lassen.


    Vorm Gerätehaus gibts eigentlich keine Probleme!!!

    MfG Akkon_21

  6. #6
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    Moin moin,

    habe keine solchen Aufkleber, aber die kann man sich ja mit einem dezent formulierten Hinweis drauf drucken lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Wie wärs erstmal mit so einem Parkzettel?

    gefunden auf www.feuerwehrmann.de

    http://www.feuerwehrmann.de/Informat...Parkzettel.zip

  8. #8
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    Wir haben mal Schaulustige beim Hochwasser mit einer Palette Sandsäcke und einem Gabelstapler "zugeparkt", da sie nicht gefragt haben, ob wir den Stapler wieder wegfahren, haben sie halt 2 Stunden gewartet...

    ...die werden erstmal nicht mehr falsch parken...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  9. #9
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    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    2. Es handelt sich um ein Privatgelände => gleich abschleppen lassen

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Die Aussage ist gefährlich, denn der Auftraggeber haftet ...
    solltest du also einen Abschlepper bestellen mußt du ihn erstmal zahlen, also ich würde auch in diesem Falle den Weg über die Pol/Ordnungsamt machen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Steht das Fahrzeug auf offiziellen Feuerwehranfahrtszonen oder auf öffentlichem Grund ist es Aufgabe der Polizei für Ordnung zu sorgen.
    Stehen die Fahrzeuge auf Privatgrund trägt die Kosten erstmal der Auftraggeber, welche sich die Kosten u. U. in einer Zivilklage erstatten lassen muss.

    Von Aktionen wie zuparken oder zustellen rate ich ab, da dies bereits als Nötigung anzusehen ist und damit strafbar.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  11. #11
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    Bei uns habem mal am Wochenende zwei Leute aufm Gerätehausparkplatz geparkt. Das Tor war offen weil der Gerätewart zu hause war. Als er am nächsten tag zur Arbeit musste hat er das Tor wie gewohnt geschlossen. Die Autos standen da immer noch. Die Fahrer waren den Abend davor auf ner Party gegenüber und haben das Auto stehen gelassen. Am nächsten Tag ging dann die Telefoniererei los. Allerdings hatte keiner vor 19 Uhr zeit das Tor zu öffnen. :-)

    Vor dem Tor hat auch schon jemand geparkt. Bevor wir etwas unternehen konnten hatte ihn der Nachbar allesdings schon gewarnt!

  12. #12
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    Bei uns ist die Anweisung des Komandanten, wenn wir jemanden sehen der die Feuerwehrhäuser (alt mit hänger und boot, neu mit fahrzeugen) zuparkt, sollen wir die POL einfach anfunken/ anrufen. Und wenn derjenige in der Zwischenzeit kommt und wegfahren will, und man ihn freundlich auf das Parkverbot hinweist, und dieser pampig wird, kann man ihn auch am "Tatort" festhalten. (natürlich nicht verprügeln oder so!!!)
    MFG Flo

  13. #13
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    Wegen einem Parkverstoß jemanden "festzuhalten" ist nach § 126 StPO nicht gedeckt.
    Damit wäre ein festhalten sowohl Freiheitsberaubung, wie auch Nötigung und evtl. Körperverletzung.

    Das würde ich mir genau überlegen.
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  14. #14
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    Original geschrieben von rettungsteddy
    Wegen einem Parkverstoß jemanden "festzuhalten" ist nach § 126 StPO nicht gedeckt.
    Damit wäre ein festhalten sowohl Freiheitsberaubung, wie auch Nötigung und evtl. Körperverletzung.

    Das würde ich mir genau überlegen.

    Naja, Freakmaster sagte ja, festhalten wenn er "pampig" wird.
    Je nach Art und Umfang des pampig werdens wäre es dann wieder gerechtfertigt.
    Aber nur wegen dem Parken meiner Meinung auch übertrieben.

  15. #15
    Lauschi Gast
    Hm..
    also mit der rechtlichen Handhabe bin ich mir nicht sicher...

    Bei uns haben mal ausländische Mitbürger abends immer bei ihren Autos gehockt und eine kleine "Party" veranstaltet.

    Also - von hinten ins GH - Licht und Alarmsirene in der Halle an, Tore hochgefahen und ein LF angeschmissen - die waren ruck zuck weg und sind auch nie wieder aufgetaucht.

    Gruß Michael

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