Original geschrieben von rettungsteddy
Wegen einem Parkverstoß jemanden "festzuhalten" ist nach § 126 StPO nicht gedeckt.
Damit wäre ein festhalten sowohl Freiheitsberaubung, wie auch Nötigung und evtl. Körperverletzung.
Das würde ich mir genau überlegen.
Naja, Freakmaster sagte ja, festhalten wenn er "pampig" wird.
Je nach Art und Umfang des pampig werdens wäre es dann wieder gerechtfertigt.
Aber nur wegen dem Parken meiner Meinung auch übertrieben.